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Feuchtigkeit in Keller eines im Jahre 1896 errichteten Hauses – fristlose Kündigung des Mietvertrages

Ein feuchter Keller aus dem 19. Jahrhundert in Brandenburg sorgt für juristischen Streit: Mieter einer Altbauwohnung kündigten fristlos, doch das Amtsgericht erklärte die Kündigung für unwirksam. Der Zustand des Kellers entspreche dem historischen Baustandard und stelle keine Gesundheitsgefährdung dar, so das Gericht. Nun müssen die Mieter die ausstehende Miete nachzahlen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Amtsgericht Brandenburg
  • Datum: 04.11.2024
  • Aktenzeichen: 30 C 90/23
  • Verfahrensart: Zivilverfahren über die Zahlung von Miete
  • Rechtsbereiche: Mietrecht, Zivilrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Der Vermieter einer Wohnung aus einem Mietverhältnis seit dem 01.09.2022. Er fordert die Zahlung von Mieten für Januar und Februar 2023, da er der Ansicht ist, die Fristlose Kündigung der Beklagten wäre unbegründet, da kein Mangel an der Mietsache vorlägt.
  • Beklagte: Die Mieter der Wohnung, die am 29.07.2022 einen Mietvertrag unterschrieben haben. Sie kündigten den Vertrag fristlos wegen Feuchtigkeit im Keller und forderten die Trockenlegung. Sie argumentieren, dass die Feuchtigkeit einen Sachmangel darstelle, der eine fristlose Kündigung rechtfertige.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Der Kläger verlangt die Zahlung der Mieten für Januar und Februar 2023, da er die fristlose Kündigung der Beklagten für unwirksam hält. Die Beklagten argumentieren, dass Feuchtigkeit im Keller einen Mangel darstellt, der die Kündigung rechtfertigt.
  • Kern des Rechtsstreits: Ob die Feuchtigkeit im Keller einen Sachmangel darstellt, der zur fristlosen Kündigung berechtigt, und ob die Beklagten die Mietsache im vertragsgemäßen Zustand akzeptiert haben oder nicht.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Klage des Vermieters wurde vollumfänglich anerkannt; die Beklagten müssen die ausstehenden Mieten als Gesamtschuldner zahlen.
  • Begründung: Es wurde festgestellt, dass die Beklagten über die Feuchtigkeit im Keller informiert waren und die Mietbedingungen akzeptierten. Der Zustand des Kellers entspricht den Normen von 1896, und es lag kein Mangel vor, der eine fristlose Kündigung rechtfertigt.
  • Folgen: Die Beklagten sind verpflichtet, die ausstehenden Mieten zu zahlen und tragen die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung.

Mängel im Mietrecht: Rechte bei Feuchtigkeit und Schimmel im Keller

Feuchtigkeit im Keller ist ein häufiges Problem, insbesondere in alten Häusern. Solche Gebäudeschäden können nicht nur die Wohnqualität erheblich beeinträchtigen, sondern auch gesundheitliche Risiken wie Schimmelbildung mit sich bringen. Mieter haben in solchen Fällen Rechte, die sich im Mietrecht und Immobilienrecht widerspiegeln. In vielen Fällen kann eine Mietminderung oder sogar eine fristlose Kündigung des Mietvertrages in Betracht gezogen werden, wenn die Eigentümerpflichten zur Sanierung und Bautrocknung nicht erfüllt werden.

Angesichts der immer wiederkehrenden Herausforderungen im Zusammenhang mit Feuchtigkeit, Wasserschäden und den damit verbundenen Renovierungskosten, ist es entscheidend zu wissen, welche Schritte unternommen werden können, um die Situation rechtlich zu bewältigen. Im Folgenden wird ein konkreter Fall vorgestellt, der diese Thematik aufgreift und die rechtlichen Rahmenbedingungen näher beleuchtet.

Der Fall vor Gericht


Fristlose Kündigung wegen feuchtem Altbaukeller rechtlich unwirksam

Historischer Gewölbekeller mit sichtbaren Feuchtigkeitsspuren an Backstein-Wänden
(Symbolfoto: Ideogram gen.)

Nach einem Urteil des Amtsgerichts Brandenburg ist eine fristlose Kündigung durch Mieter wegen eines feuchten Kellers in einem Altbau aus dem Jahr 1896 unwirksam. Die Mieter müssen die ausstehende Miete von 2.460 Euro für Januar und Februar 2023 nachzahlen.

Mieter kannten Kellerzustand bei Vertragsschluss

Die Mieter hatten im Juli 2022 eine 98,57 m² große Wohnung mit Kellerraum angemietet. Im Mietvertrag wurde ausdrücklich vereinbart, dass die Mieter selbst dafür Sorge tragen müssen, „dass die von ihnen im Mieterkeller gelagerten Gegenstände nicht durch Feuchtigkeit in Mitleidenschaft gezogen werden können“. Die Beweisaufnahme ergab, dass die Mieter den Keller vor Vertragsunterzeichnung besichtigt hatten und der feuchte Zustand durch einen wahrnehmbaren „muffig-modrigen Geruch“ erkennbar war.

Feuchter Keller entspricht historischem Baustandard

Das Gericht stellte fest, dass das Fehlen einer Horizontalsperre und Außenabdichtung der Kellerwände bei einem Gebäude aus dem Jahr 1896 dem damaligen Baustandard entspricht. In der Mark Brandenburg wurden zu dieser Zeit noch keine vollständigen Kellerabdichtungen vorgenommen. Ein gewisser Feuchtigkeitsgrad war sogar erwünscht, um Lebensmittel länger haltbar zu machen. Der Keller war als „Naturkeller“ konzipiert und nur eingeschränkt nutzbar.

Keine Gesundheitsgefährdung nachgewiesen

Die Mieter konnten nicht nachweisen, dass von dem feuchten Keller eine Gesundheitsgefährdung ausging. Nach der Rechtsprechung muss für eine Gesundheitsgefährdung die Luftfeuchtigkeit über 70% liegen oder eine erhöhte Konzentration von Schimmelsporen in der Raumluft vorliegen. Die bloße Wandfeuchte und eingeschränkte Nutzbarkeit als Lagerraum reichen dafür nicht aus.

Beeinträchtigung von Nebenräumen rechtfertigt keine fristlose Kündigung

Das Gericht folgte der Rechtsprechung des OLG Brandenburg, wonach eine fristlose Kündigung nur gerechtfertigt ist, wenn die Hauptwohnräume und nicht nur Nebenräume wie Keller beeinträchtigt sind. Da hier ausschließlich der Keller betroffen war und die Mieter keine Beeinträchtigungen der Wohnräume geltend machten, war die fristlose Kündigung unwirksam. Die Mieter müssen daher die ausstehende Miete nebst Zinsen nachzahlen.


Die Schlüsselerkenntnisse


Ein feuchter Keller in einem Altbau stellt nicht automatisch einen Mangel dar, der eine fristlose Kündigung rechtfertigt – besonders wenn der Zustand bei Mietvertragsabschluss bekannt war. Bei Altbauten aus dem 19. Jahrhundert entspricht eine gewisse Kellerfeuchtigkeit dem damaligen Baustandard. Entscheidend ist die Beeinträchtigung der Hauptwohnräume, nicht der Nebenräume wie Keller. Mieter müssen bei der Anmietung eines Altbaus die bauzeittypischen Eigenschaften akzeptieren, sofern keine anderslautenden Vereinbarungen getroffen wurden.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Als Mieter eines Altbaus müssen Sie damit rechnen, dass der Keller feucht sein kann und sich nur eingeschränkt zur Lagerung empfindlicher Gegenstände eignet. Wenn Sie den Zustand des Kellers bei der Besichtigung erkennen konnten oder im Mietvertrag darauf hingewiesen wurden, können Sie später keine Mängelrechte geltend machen. Eine fristlose Kündigung ist nur möglich, wenn die Wohnqualität der Haupträume erheblich beeinträchtigt ist – Feuchtigkeitsprobleme im Keller allein reichen dafür nicht aus. Lassen Sie sich vor Vertragsabschluss genau zeigen, welche Einschränkungen es gibt und dokumentieren Sie den Zustand. Als Vermieter sollten Sie auf bestehende Einschränkungen ausdrücklich hinweisen und dies im Mietvertrag festhalten.


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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wann ist eine fristlose Kündigung wegen Mängeln in der Mietwohnung möglich?

Eine fristlose Kündigung ist möglich, wenn der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache ganz oder zum Teil nicht gewährt oder entzogen wird. Der Mangel darf dabei nicht unerheblich sein.

Voraussetzungen für die fristlose Kündigung

Ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung liegt vor, wenn die Nutzung der Wohnung mit einer erheblichen Gesundheitsgefährdung verbunden ist. Dies kann beispielsweise bei toxischem Schimmelbefall, gravierenden Sicherheitsmängeln oder anderen schwerwiegenden Beeinträchtigungen der Fall sein.

Erforderliche Schritte vor der Kündigung

Vor Ausspruch einer fristlosen Kündigung müssen Sie als Mieter:

  • Den Mangel dem Vermieter anzeigen
  • Eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels setzen
  • Die Frist erfolglos verstreichen lassen

Besonderheiten bei Gesundheitsgefährdung

Bei einer Gesundheitsgefährdung muss die Gefahr einer deutlichen und nachhaltigen Gesundheitsbeschädigung bestehen. Die Gesundheitsgefährdung muss dabei noch nicht eingetreten sein – es reicht aus, wenn sie ernsthaft in Betracht gezogen werden muss.

Rechtsfolgen

Wenn der Vermieter die Kündigung verschuldet hat, muss er:

  • Den Mieter vorzeitig aus dem Mietvertrag entlassen
  • Sämtliche Schäden tragen, die wegen des Umzugs entstehen
  • Auch die Kosten für die teurere Anmietung anderer Räume übernehmen

Bei Feuchtigkeitsschäden hat der Vermieter die Beweislast dafür, dass die Schäden nicht auf bauseitige Ursachen zurückzuführen sind. Stellt der Vermieter Trocknungsgeräte auf, haben Sie als Mieter Anspruch auf Ersatz der Stromkosten sowie gegebenenfalls auf eine zeitweilige Ausquartierung.


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Welche Bedeutung haben Vorschäden und deren Kenntnis bei Mietvertragsabschluss?

Die Kenntnis von Vorschäden bei Mietvertragsabschluss hat erhebliche rechtliche Auswirkungen auf die späteren Rechte des Mieters. Wenn einem Mieter bei Vertragsabschluss Mängel bekannt waren oder diese aufgrund grober Unachtsamkeit nicht bemerkt wurden, kann er sich später nicht mehr auf diese Mängel berufen.

Dokumentation und Beweislast

Ein Übergabeprotokoll spielt eine zentrale Rolle bei der Feststellung von Vorschäden. Wurde im Mietvertrag oder Übergabeprotokoll vermerkt, dass die Wohnung mangelfrei übergeben wurde, spricht ein Anscheinsbeweis dafür, dass später auftretende Schäden durch den Mieter verursacht wurden.

Ohne Übergabeprotokoll muss der Mieter Vorschäden anderweitig nachweisen. Dies ist möglich durch:

  • Fotos vom Einzugstag
  • Aussagen von Umzugshelfern
  • Andere dokumentierte Beweise

Normale Abnutzung versus Schäden

Nicht jede Beschädigung während der Mietzeit stellt einen ersatzpflichtigen Schaden dar. Normale Abnutzungserscheinungen, die durch den üblichen Gebrauch der Mietsache entstehen, sind grundsätzlich mit der Miete abgegolten.

Rechtliche Konsequenzen

Bei bekannten Vorschäden ergeben sich folgende rechtliche Konsequenzen:

Der Mieter verliert sein Recht auf fristlose Kündigung wegen dieser Mängel, wenn ihm die Mängel bei Vertragsschluss bekannt waren.

Bei Schäden, die während der Mietzeit entstehen, muss der Mieter nur den Zeitwert der beschädigten Mietsache ersetzen. Das Alter der Mietsache und vorhandene Vorbeschädigungen sind dabei zu berücksichtigen.

Meldepflicht bei neuen Schäden

Treten während der Mietzeit neue Schäden auf, müssen Mieter diese unverzüglich dem Vermieter melden. Diese Pflicht besteht unabhängig von der Kenntnis etwaiger Vorschäden. Eine Verletzung dieser Meldepflicht kann zu Schadensersatzansprüchen führen.


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Ab welchem Grad der Feuchtigkeit liegt ein zur Kündigung berechtigender Mangel vor?

Ein zur Kündigung berechtigender Mangel durch Feuchtigkeit liegt vor, wenn die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung erheblich beeinträchtigt ist. Die reine Messung der Luftfeuchtigkeit reicht dabei als alleiniges Kriterium nicht aus.

Technische Indikatoren

Eine relative Luftfeuchtigkeit von über 80% deutet auf einen erheblichen Mangel hin. Entscheidend ist jedoch das Gesamtbild der Beeinträchtigung. Dazu gehören:

  • Sichtbare dunkle Flecken an Wänden
  • Durchfeuchtung von Wänden und Böden
  • Schimmelbildung
  • Gesundheitliche Beeinträchtigungen der Bewohner

Rechtliche Bewertung

Die Rechtsprechung orientiert sich an der konkreten Beeinträchtigung der Wohnqualität. So können Sie bei einer Durchfeuchtung der gesamten Wohnung eine Mietminderung von bis zu 60% geltend machen. Bei Feuchtigkeitsschäden in einzelnen Räumen gelten folgende Richtwerte:

Mangel Minderung
Feuchter Keller 5 %
Durchfeuchtung eines Einzimmer-Appartements 50 %
Feuchtigkeit im Neubau 10 %

Besondere Umstände

Bei älteren Gebäuden müssen Sie einen gewissen Grad an Feuchtigkeit hinnehmen, wenn die Wärmedämmung und Feuchtigkeitsabdichtung erkennbar nicht dem heutigen Standard entsprechen. Eine fristlose Kündigung ist nur dann gerechtfertigt, wenn:

  • Die Feuchtigkeit zu gesundheitsgefährdender Schimmelbildung führt
  • Der Vermieter trotz Aufforderung keine Abhilfe schafft
  • Die Nutzung der Wohnung erheblich eingeschränkt ist

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Welche Rolle spielt das Baujahr eines Gebäudes bei der Bewertung von Mängeln?

Das Baujahr eines Gebäudes ist nicht automatisch ein Freibrief für Mängel. Auch bei Altbauten muss eine Immobilie grundsätzlich für ihre vorgesehene Nutzung geeignet sein. Dies gilt selbst dann, wenn Sie eine Wohnung im Souterrain eines hundert Jahre alten Hauses erwerben.

Grundsätzliche Bewertung von Altbaumängeln

Bei der Beurteilung von Mängeln wird zwischen baujahrtypischen Eigenschaften und echten Mängeln unterschieden. Wenn Sie beispielsweise eine Immobilie aus den 1950er oder 1960er Jahren erwerben, müssen Sie mit einem Sanierungsbedarf von etwa 50% des Kaufpreises rechnen.

Besonderheiten bei der Mängelhaftung

Ein Sachmangel liegt vor, wenn die Immobilie sich nicht für die vertraglich vorgesehene oder gewöhnliche Verwendung eignet. Auch bei einem Altbau müssen grundlegende Funktionen gewährleistet sein. Wenn Sie etwa eine als Wohnung verkaufte Immobilie erwerben, muss diese auch tatsächlich zum Wohnen geeignet sein – unabhängig vom Alter des Gebäudes.

Grenzen des Gewährleistungsausschlusses

Wenn Sie einen Altbau erwerben, wird häufig ein Gewährleistungsausschluss vereinbart. Dieser Ausschluss ist jedoch nicht grenzenlos gültig. Bei umfassenden Sanierungsarbeiten kann der Verkäufer sogar zur Einhaltung aktueller technischer Standards verpflichtet sein. Besonders wichtig: Arglistig verschwiegene Mängel fallen niemals unter einen Gewährleistungsausschluss.


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Wie unterscheidet sich die rechtliche Bewertung von Mängeln in Hauptwohnräumen und Nebenräumen?

Die rechtliche Bewertung von Mängeln unterscheidet sich grundlegend zwischen Hauptwohnräumen und Nebenräumen. Bei Hauptwohnräumen gelten strengere Maßstäbe, da diese unmittelbar dem Wohnzweck dienen.

Hauptwohnräume

Bei Feuchtigkeitsschäden oder Schimmel in Hauptwohnräumen können Mieter eine Mietminderung von bis zu 50% geltend machen. Wenn die Gesundheit durch Schimmelbefall gefährdet ist, besteht sogar ein außerordentliches Kündigungsrecht.

Nebenräume wie Keller

Bei Mängeln in Nebenräumen fällt die rechtliche Bewertung moderater aus. Ein feuchter Keller rechtfertigt beispielsweise nur eine Mietminderung zwischen 5% und 10%. Die Bewertung hängt dabei stark vom Alter des Gebäudes und dem bei Vertragsschluss vereinbarten Zustand ab.

Besonderheiten bei der Bewertung

Die Beurteilung von Mängeln orientiert sich an mehreren Faktoren:

Bauliche Standards: Bei Altbauten müssen Mieter mit einer geringeren Qualität der Nebenräume rechnen. Ein unzureichend gedämmter Keller in einem Altbau rechtfertigt nicht automatisch eine Mietminderung.

Erkennbarkeit bei Mietbeginn: Wenn Mängel in Nebenräumen bei Vertragsschluss erkennbar waren, entfällt der Gewährleistungsanspruch nach § 536b BGB. Dies gilt besonders bei älteren Gebäuden, wo bestimmte bauliche Einschränkungen offensichtlich sind.

Nutzungsmöglichkeit: Der Vermieter muss die Räume in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand überlassen. Die Anforderungen an Hauptwohnräume sind dabei deutlich höher als an Nebenräume.

Teilkündigung von Nebenräumen

Eine Besonderheit stellt die Teilkündigung von Nebenräumen dar. Der Vermieter kann nicht zum Wohnen bestimmte Nebenräume nach § 573b BGB kündigen, wenn er dort Wohnraum schaffen möchte. Dies zeigt die geringere rechtliche Schutzwürdigkeit von Nebenräumen im Vergleich zu Hauptwohnräumen.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Fristlose Kündigung

Eine sofortige Beendigung des Mietverhältnisses aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Nach §543 BGB ist sie zulässig, wenn dem Kündigenden die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht mehr zumutbar ist. Für Mieter kommt sie besonders bei erheblichen Mängeln der Mietsache in Betracht. Beispiel: Massive Schimmelbildung in Wohnräumen, die die Gesundheit gefährdet. Die Schwelle für eine wirksame fristlose Kündigung ist jedoch hoch – kleinere Mängel reichen nicht aus.


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Horizontalsperre

Eine bauliche Maßnahme zum Schutz vor aufsteigender Feuchtigkeit aus dem Erdreich. Sie wird horizontal in Wände eingebaut und verhindert, dass Wasser durch die Kapillarwirkung nach oben steigt. Geregelt in DIN 18195. Bei Altbauten oft nicht vorhanden, da früher nicht zum Stand der Technik gehörend. Beispiel: Eine in die Wand eingelegte Bitumenbahn oder nachträglich eingespritzte Materialien als chemische Sperre.


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Baustandard

Die zum Zeitpunkt der Errichtung eines Gebäudes geltenden technischen Regeln und üblichen Bauweisen. Nach §535 BGB muss sich der Zustand einer Mietsache daran orientieren. Bei Altbauten können daher bestimmte moderne Standards nicht verlangt werden. Beispiel: Ein Haus von 1900 muss nicht die Energieeffizienz eines Neubaus aufweisen.


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Gesundheitsgefährdung

Eine konkrete Bedrohung der körperlichen Unversehrtheit durch bauliche Mängel oder Umwelteinflüsse. Im Mietrecht nach §569 BGB ein wichtiger Kündigungsgrund. Muss durch objektive Kriterien nachweisbar sein, bloße Vermutungen reichen nicht. Beispiel: Labornachweis erhöhter Schimmelsporen in der Raumluft über den Grenzwerten oder dokumentierte gesundheitliche Beschwerden.


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Mietminderung

Eine gesetzlich geregelte Reduzierung der Mietzahlung bei Mängeln der Mietsache nach §536 BGB. Die Minderung muss dem Umfang des Mangels angemessen sein. Sie tritt automatisch kraft Gesetzes ein, sobald der Mangel dem Vermieter angezeigt wurde. Beispiel: Bei eingeschränkter Nutzbarkeit eines Kellerraums durch Feuchtigkeit kann die Miete um 5-10% gemindert werden.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 535 BGB (Mietvertrag): Dieser Paragraph regelt die grundlegenden Pflichten von Mieter und Vermieter im Rahmen eines Mietvertrages. Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter die Wohnung in einem nutzbaren Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in einem solchen Zustand zu erhalten. Im konkreten Fall geht es um die Frage, ob der Keller aufgrund der Feuchtigkeit einen Mangel darstellt, der die Zahlung der Miete beeinflusst.
  • § 536 BGB (Mietminderung): Hier wird die Möglichkeit der Mietminderung behandelt, falls der Zustand der Mietsache einen Mangel aufweist, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch beeinträchtigt. Da die Beklagten die Feuchtigkeit im Keller als erheblichen Mangel anführen, ist dieser Paragraph relevant, um zu klären, ob die Beklagten eine Mietminderung in Höhe der nicht nutzbaren Kellerfläche rechtlich durchsetzen können.
  • § 22 Abs. 6 Nr. 2 des Mietvertrags: Diese spezifische Klausel im Mietvertrag regelt die Verantwortung der Mieter für die im Keller gelagerten Gegenstände. Die Beklagten hatten zugestimmt, die Verantwortung für Schäden durch Feuchtigkeit selbst zu tragen. Der Konflikt dreht sich darum, ob diese vertragliche Regelung die Ansprüche der Beklagten auf Mängelbeseitigung und Mietminderung ausschließt.
  • § 247 BGB (Basiszinssatz): Dieser Paragraph legt fest, wie der Zins für Geldschulden berechnet wird, inklusive der Höhe des Zinssatzes über dem Basiszinssatz. In diesem Fall ist der Zins von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz wichtig für die Berechnung der Verzinsung des Zahlungsanspruchs des Klägers, da die Beklagten zur Zahlung der rückständigen Miete verurteilt wurden.
  • § 8 ZPO (Rechtsfolgen der Verurteilung): Dieser Paragraph befasst sich mit den Folgen eines Urteils, einschließlich der Zwangsvollstreckung und der Kosten des Rechtsstreits. Die Entscheidung des Gerichts, die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, betrifft die Aufteilung der Verantwortung für die Zahlung und die Kosten des Verfahrens, was für die Beklagten von Bedeutung ist, da sie die gesamten Kosten zu tragen haben.

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Das vorliegende Urteil

AG Brandenburg – Az.: 30 C 90/23 – Urteil vom 04.11.2024


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