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Kündigungserklärung des Vermieters bei Mietermehrheit

In Frankenthal tobte ein juristischer Kampf um eine Gewerbeimmobilie: Wer muss wann raus? Ein Vermieter wollte seine Mieter loswerden, doch die Kündigung erwies sich als tückisches Minenfeld. Am Ende mussten die Mieter zwar gehen, doch der Weg dahin offenbarte Fallstricke im Mietrecht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: LG Frankenthal
  • Datum: 26.07.2023
  • Aktenzeichen: 3 O 62/23
  • Verfahrensart: Räumungsklage (Herausgabe des Mietobjekts)
  • Rechtsbereiche: Mietrecht, Pachtrecht
  • Beteiligte Parteien:
  • Kläger: Vermieter des Pachtobjekts, der die Herausgabe und Räumung verlangt.
  • Beklagte (Mieterin): Eine Vertragspartei aus dem Mietverhältnis, die zur Räumung verurteilt wurde.
  • Weitere Beklagte (Mieterin): Eine zusätzliche Vertragspartei im Mietverhältnis, ebenfalls zur Räumung verpflichtet.
  • Um was ging es?:
  • Sachverhalt: Der Kläger, der seit 2009 Gewerberäume vermietet, forderte die Herausgabe und Räumung des Pachtobjekts – bestehend aus Trinkstube, Küche, Vorratsraum, Toilettenanlage, Keller, Lagerraum, Gartenhaus und Wohnung – hilfsweise bis zum 31.12.2023.
  • Kern des Rechtsstreits: Es ging darum, ob das von den Beklagten abgegebene Anerkenntnis ausreicht, sie als Gesamtschuldner zur Räumung und Herausgabe der Mietsache zu verpflichten, während der übrige Klageantrag abgewiesen wird.
  • Was wurde entschieden?:
  • Entscheidung: Die Beklagten wurden als Gesamtschuldner verurteilt, die Mietsache bis zum 31.12.2023 zu räumen und an den Kläger herauszugeben. Im Übrigen wurde die Klage abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist hinsichtlich der Räumungsanordnung vorläufig vollstreckbar, während bezüglich der Kosten Sicherheitsleistungsregelungen gelten.
  • Folgen: Die Beklagten müssen die Immobilie bis zum 31.12.2023 räumen. Das Urteil ermöglicht eine vorläufige Vollstreckung der Räumungsanordnung und stellt klar, dass bei den Kosten Vollstreckungsmaßnahmen unter Sicherheitsleistung erfolgen können. Der Streitwert wurde auf 8.800 € festgesetzt.

Der Fall vor Gericht


Gericht urteilt über Räumungsklage bei Gewerbemietvertrag

Vermieter übergibt Mietern eine Kündigung in einem Büro mit Holzfußboden und natürlichem Licht.
Kündigung von Gewerbemietverträgen bei Mietermehrheit | Symbolbild: KI-generiertes Bild

Das Landgericht Frankenthal hat in einem Urteil vom 26. Juli 2023 (Az.: 3 O 62/23) über eine Räumungsklage im Zusammenhang mit einem Gewerbemietvertrag entschieden. Im Kern des Rechtsstreits stand die Frage, ob eine vom Vermieter ausgesprochene Kündigung gegenüber mehreren Mietern wirksam war und ob die Mieter zur Räumung des Mietobjekts verpflichtet sind. Das Gerichtsurteil beleuchtet wichtige Aspekte der Kündigung von Mietverträgen bei Mietermehrheit und die damit verbundenen formalen Anforderungen.

Hintergrund des Mietverhältnisses und der Kündigung

Dem Urteil zugrunde liegt ein Mietvertrag für Gewerberäume vom 15. April 2009. Vermieter ist der Kläger, während die Beklagte zu 1) und die Beklagte zu 2) als Mieterinnen im Vertrag genannt sind. Das Mietverhältnis begann am 1. Juni 2009 und wurde auf unbestimmte Zeit geschlossen. Es sah eine Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Ende eines Kalenderhalbjahres vor. Das Mietobjekt umfasste eine Trinkstube mit Nebenräumen, Keller, Lagerraum, Gartenhaus und eine Wohnung.

Im Laufe der Jahre gab es mehrere Nachträge zum Mietvertrag, die personelle Änderungen auf Mieterseite betrafen und Details zu den Pflichten der Mieter regelten. Unter anderem wurde eine Aufsichtspflicht der Mieter über bestimmte Räume des Vermieters vereinbart. Im Juli 2021 sprach der Vermieter erstmals eine ordentliche Kündigung gegenüber der Beklagten zu 1) aus, die jedoch später durch eine weitere Kündigung ersetzt wurde.

Die Kündigung durch den Vermieter und die Reaktion der Mieter

Mit Schreiben vom 25. Juli 2021 kündigte der Vermieter den Mietvertrag gegenüber der Beklagten zu 1) ordentlich zum 30. Juni 2022. Später bot er eine Verlängerung bis zum 31. Dezember 2022 an. Als die Mieter das Objekt nicht räumten, erhob der Vermieter Räumungsklage. Die Beklagte zu 2) argumentierte, dass ihr gegenüber keine wirksame Kündigung ausgesprochen worden sei, da die erste Kündigung nur an die Beklagte zu 1) adressiert war.

Daraufhin sprach der Vermieter am 24. Mai 2023 eine erneute ordentliche Kündigung aus, diesmal adressiert an beide Beklagten, zum 31. Dezember 2023. Diese Kündigung wurde den Beklagten am 25. Mai 2023 zugestellt. Der Vermieter verfolgte mit seiner Klage die Räumung des Mietobjekts und die Herausgabe an ihn.

Das Anerkenntnisurteil und die Entscheidung des Gerichts

Im Laufe des Prozesses erging ein Anerkenntnisurteil. Das bedeutet, dass die Beklagten einen Teil des Klageanspruchs des Vermieters anerkannt haben. Konkret erkannten die Beklagten an, dass sie zur Räumung und Herausgabe des Mietobjekts bis zum 31. Dezember 2023 verpflichtet sind. Das Gericht verurteilte die Beklagten daraufhin antragsgemäß zur Räumung und Herausgabe bis zu diesem Datum.

Im Übrigen wurde die Klage abgewiesen. Dies bedeutet, dass der Vermieter mit seinen weitergehenden Anträgen, die im Urteil nicht explizit genannt werden, aber möglicherweise eine frühere Räumung oder weitergehende Schadensersatzansprüche betrafen, keinen Erfolg hatte. Die genauen Gründe für die Abweisung des restlichen Teils der Klage werden im Urteilstext selbst nicht detailliert ausgeführt, könnten sich aber aus dem Prozessverlauf ergeben.

Kosten des Rechtsstreits und vorläufige Vollstreckbarkeit

Das Gericht entschied, dass der Kläger die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat. Dies ist bemerkenswert, da der Kläger mit seinem Hauptantrag auf Räumung und Herausgabe im Wesentlichen erfolgreich war, zumindest durch das Anerkenntnisurteil. Die Kostenentscheidung könnte darauf hindeuten, dass das Gericht die ursprüngliche Kündigungspraxis des Vermieters als fehlerhaft ansah und die erneute Kündigung vom Mai 2023 als notwendig erachtete, um eine rechtssichere Grundlage für die Räumung zu schaffen.

Das Urteil ist bezüglich der Räumungsverpflichtung für den Kläger vorläufig vollstreckbar. Dies ermöglicht dem Vermieter, die Räumung zu betreiben, bevor das Urteil rechtskräftig wird. Die Beklagten können die Vollstreckung jedoch durch Sicherheitsleistung abwenden. Bezüglich der Kosten ist das Urteil ebenfalls vorläufig vollstreckbar, hier zugunsten der Beklagten, wobei auch der Kläger die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung abwenden kann.

Streitwertfestsetzung durch das Gericht

Das Gericht setzte den Streitwert auf 8.800 Euro fest. Der Streitwert ist relevant für die Berechnung der Gerichts- und Anwaltskosten. Im Mietrecht richtet sich der Streitwert in Räumungsprozessen in der Regel nach der Jahresnettokaltmiete oder einem Teil davon, abhängig von der Dauer des Rechtsstreits und dem Umfang der Forderungen. Die genaue Berechnungsgrundlage für den festgesetzten Streitwert von 8.800 Euro wird im Urteil nicht weiter erläutert.

Bedeutung des Urteils für Betroffene

Das Urteil des Landgerichts Frankenthal verdeutlicht die formalen Anforderungen an eine Kündigungserklärung des Vermieters, insbesondere wenn mehrere Mieter einen Mietvertrag abgeschlossen haben. Es unterstreicht, dass eine Kündigung grundsätzlich gegenüber allen Mietern ausgesprochen werden muss, um wirksam zu sein. Die anfängliche Kündigung des Vermieters nur gegenüber der Beklagten zu 1) war möglicherweise der Grund für die Einwände der Beklagten zu 2) und die Notwendigkeit einer erneuten Kündigung.

Für Vermieter bedeutet dies, dass bei Mietverhältnissen mit mehreren Mietern sämtliche Mieter als Vertragsparteien in der Kündigungserklärung explizit genannt und die Kündigung an alle adressiert werden muss. Fehler in der formalen Zustellung oder Adressierung können die Wirksamkeit der Kündigung in Frage stellen und zu langwierigen und kostspieligen Rechtsstreitigkeiten führen. Das Urteil betont die Wichtigkeit einer sorgfältigen und rechtssicheren Vorgehensweise bei der Kündigung von Mietverträgen, um spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden. Für Mieter zeigt das Urteil, dass formale Fehler in der Kündigung unter Umständen zur Unwirksamkeit führen können, jedoch im vorliegenden Fall die erneute Kündigung letztendlich zur Räumungsverpflichtung führte.


Die Schlüsselerkenntnisse

Das Urteil verdeutlicht, dass bei einem Mietverhältnis mit mehreren Mietern alle Vertragsparteien ordnungsgemäß gekündigt werden müssen, selbst wenn nachträgliche Änderungen am Vertrag vorgenommen wurden. Die Quintessenz liegt darin, dass ein Mieter nur dann aus dem Vertrag ausscheidet, wenn dies unmissverständlich vereinbart wurde – bloße Änderungen der Aufgabenverteilung reichen nicht aus. Für die Praxis bedeutet dies, dass Vermieter bei Kündigung eines Gewerberaummietverhältnisses sorgfältig prüfen müssen, wer rechtlich noch Vertragspartei ist, um kostspielige Verzögerungen zu vermeiden.

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Die Kündigung von Mietverträgen, an denen mehrere Vertragspartner beteiligt sind, bringt häufig rechtliche Unklarheiten mit sich. Differenzen bei der Adressierung und formale Anforderungen können zu Unsicherheiten führen, die eine genaue Prüfung der Situation erforderlich machen, um unerwünschte Rechtsfolgen zu vermeiden.

Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, Ihre individuelle Situation fundiert zu analysieren und übersichtlich darzustellen. Mit präziser und sachlicher Beratung schaffen wir Klarheit über Ihre Rechte und Pflichten und helfen Ihnen, die nächsten Schritte zielgerichtet zu planen.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was bedeutet es, wenn ein Mietvertrag von mehreren Mietern gemeinsam unterzeichnet wurde?

Wenn mehrere Mieter einen Mietvertrag gemeinsam unterzeichnen, gelten sie rechtlich als Gesamtschuldner. Das bedeutet, dass alle Mieter gegenüber dem Vermieter die gleichen Rechte und Pflichten haben. Diese Regelung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere in § 421, verankert. Jeder Mieter ist somit für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen verantwortlich, einschließlich der pünktlichen Zahlung der Miete und der Einhaltung von Kündigungsfristen.

Rechte und Pflichten

  • Gemeinsame Verantwortung: Alle Mieter haften gemeinsam für alle aus dem Mietverhältnis resultierenden Verpflichtungen. Dies betrifft sowohl die Mietzahlungen als auch Nebenkosten und eventuelle Schadensersatzforderungen.
  • Kündigung des Mietverhältnisses: Eine Kündigung kann nur wirksam erfolgen, wenn alle Mieter diese schriftlich erklären. Ein einzelner Mieter kann nicht eigenständig kündigen; alle müssen zustimmen. Dies bedeutet, dass im Falle einer Trennung oder eines Auszugs eines Mieters die anderen Mieter ebenfalls in den Prozess eingebunden werden müssen.
  • Entscheidungen im Mietverhältnis: Wichtige Entscheidungen, wie beispielsweise eine Untervermietung oder Änderungen im Mietvertrag, müssen ebenfalls von allen Mietern gemeinsam getroffen werden.

Beispiel aus dem Alltag

Stellen Sie sich vor, Sie leben in einer Wohngemeinschaft mit zwei Freunden und haben gemeinsam einen Mietvertrag unterzeichnet. Wenn einer Ihrer Mitbewohner beschließt, auszuziehen, können Sie nicht einfach alleine kündigen. Stattdessen müssen Sie sich mit Ihren Mitbewohnern zusammensetzen und eine gemeinsame Entscheidung treffen, um den Vertrag zu kündigen oder eine andere Lösung zu finden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein gemeinsamer Mietvertrag eine enge rechtliche Bindung zwischen den Mietern schafft. Alle Beteiligten müssen sich bewusst sein, dass ihre Entscheidungen Auswirkungen auf die gesamte Gemeinschaft haben und dass sie gemeinsam für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten verantwortlich sind.


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Welche formellen Anforderungen muss eine Kündigung erfüllen, wenn mehrere Mieter im Mietvertrag stehen?

Bei einem Mietvertrag mit mehreren Mietern müssen für eine wirksame Kündigung folgende formelle Anforderungen erfüllt sein:

Schriftform: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Dies gilt sowohl für die Kündigung durch die Mieter als auch durch den Vermieter.

Unterschrift aller Mieter: Wenn die Mieter kündigen möchten, müssen alle im Mietvertrag genannten Mieter die Kündigung unterschreiben. Eine Kündigung durch nur einen Mieter ist nicht wirksam.

Adressierung an alle Vermieter: Die Kündigung muss an alle im Mietvertrag aufgeführten Vermieter gerichtet sein.

Besonderheiten bei der Kündigung durch den Vermieter

Wenn der Vermieter kündigt, gelten zusätzliche Anforderungen:

Adressierung an alle Mieter: Die Kündigung muss an sämtliche im Mietvertrag genannten Mieter adressiert sein.

Zustellung an jeden Mieter: Jeder Mieter muss ein eigenes Kündigungsschreiben erhalten. Dies ist besonders wichtig, wenn die Mieter nicht mehr zusammenwohnen.

Zeitnahe Zustellung: Die Kündigungsschreiben sollten möglichst zeitgleich oder in einem engen zeitlichen Zusammenhang zugestellt werden.

Inhaltliche Anforderungen

Neben den formellen Aspekten sollte die Kündigung folgende Inhalte aufweisen:

  • Eindeutige Bezeichnung des Mietobjekts
  • Klare Angabe des Kündigungstermins
  • Bei Gewerbemietverträgen ist eine Begründung der Kündigung in der Regel nicht erforderlich

Stellen Sie sich vor, Sie möchten einen gemeinsamen Mietvertrag kündigen. In diesem Fall ist es wichtig, dass Sie alle Mitmieter einbeziehen und deren Unterschriften einholen. Ebenso sollten Sie sicherstellen, dass die Kündigung an alle Vermieter gerichtet ist, um Probleme zu vermeiden.

Besondere Situationen

Auszug eines Mieters: Selbst wenn ein Mieter bereits ausgezogen ist, bleibt er Vertragspartei. Eine Kündigung muss daher weiterhin von allen ursprünglichen Mietern unterzeichnet werden.

Vollmacht: In manchen Fällen kann eine Kündigung durch einen bevollmächtigten Vertreter erfolgen. Hierbei muss die Vollmacht nachgewiesen werden.

Beachten Sie, dass die Einhaltung dieser formellen Anforderungen entscheidend für die Wirksamkeit der Kündigung ist. Eine fehlerhafte Kündigung kann dazu führen, dass das Mietverhältnis nicht beendet wird und Sie weiterhin an den Vertrag gebunden sind.


 

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Was bedeutet „Anerkenntnisurteil“ im Kontext einer Räumungsklage?

Ein Anerkenntnisurteil ist eine besondere Form des Gerichtsurteils, die im Rahmen einer Räumungsklage eine wichtige Rolle spielen kann. Es handelt sich dabei um ein Urteil, das ergeht, wenn der Beklagte (in diesem Fall der Mieter) den Anspruch des Klägers (des Vermieters) ganz oder teilweise anerkennt.

Wesentliche Merkmale eines Anerkenntnisurteils:

  • Keine inhaltliche Prüfung: Das Gericht prüft den Anspruch des Klägers nicht mehr inhaltlich, sondern erlässt das Urteil allein aufgrund des Anerkenntnisses des Beklagten.
  • Schnelles Verfahren: Ein Anerkenntnisurteil kann ohne mündliche Verhandlung ergehen, was das Verfahren beschleunigt.
  • Kostensparend: Durch den Verzicht auf eine umfangreiche Beweisaufnahme können erhebliche Prozesskosten eingespart werden.

Bedeutung bei einer Räumungsklage:

Wenn Sie als Mieter mit einer Räumungsklage konfrontiert sind, könnte ein Anerkenntnisurteil für Sie folgende Konsequenzen haben:

  • Verpflichtung zur Räumung: Sie erkennen an, dass Sie die Wohnung oder das Gewerbelokal zu einem bestimmten Zeitpunkt räumen müssen.
  • Vermeidung eines streitigen Verfahrens: Durch Ihr Anerkenntnis entfällt die Notwendigkeit, die Berechtigung der Kündigung gerichtlich zu klären.
  • Mögliche Räumungsfrist: Trotz des Anerkenntnisses können Sie unter Umständen noch eine Räumungsfrist beantragen, um mehr Zeit für die Wohnungssuche zu gewinnen.

Wichtige Überlegungen für Sie als Mieter:

Bevor Sie einem Anerkenntnisurteil zustimmen, sollten Sie folgende Punkte bedenken:

  • Rechtmäßigkeit der Kündigung: Prüfen Sie sorgfältig, ob die Kündigung tatsächlich berechtigt ist. Ein Anerkenntnis sollten Sie nur in Betracht ziehen, wenn Sie ohnehin ausziehen möchten oder müssen.
  • Zeitgewinn: Ein Anerkenntnisurteil kann Ihnen unter Umständen mehr Zeit verschaffen, da Sie möglicherweise eine Räumungsfrist beantragen können.
  • Kostenaspekt: Durch ein sofortiges Anerkenntnis können Sie unter Umständen die Prozesskosten reduzieren.

Wenn Sie mit einer Räumungsklage konfrontiert sind und ein Anwalt Ihnen ein Anerkenntnisurteil vorschlägt, ist es wichtig, die Situation genau zu überdenken. Ein Anerkenntnisurteil kann in manchen Fällen sinnvoll sein, um Zeit und Kosten zu sparen. Es bedeutet jedoch auch, dass Sie den Anspruch des Vermieters auf Räumung anerkennen und somit zur Räumung verpflichtet sind.


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Wer trägt die Kosten des Rechtsstreits bei einer Räumungsklage und was bedeutet das?

Bei einer Räumungsklage gilt grundsätzlich das Prinzip „Wer verliert, zahlt“. Das bedeutet, die unterlegene Partei trägt in der Regel die gesamten Kosten des Rechtsstreits. Diese Kosten umfassen sowohl die Gerichtskosten als auch die außergerichtlichen Kosten beider Parteien, einschließlich der Anwaltskosten.

Kostentragung im Detail

Wenn der Vermieter die Räumungsklage gewinnt, muss der Mieter folgende Kosten tragen:

  • Gerichtskosten
  • Anwaltskosten des Vermieters
  • Eigene Anwaltskosten (falls vorhanden)
  • Kosten der Zwangsräumung

Gewinnt hingegen der Mieter den Prozess, trägt der Vermieter alle anfallenden Kosten.

Vorläufige Vollstreckbarkeit

Das Gericht erklärt Räumungsurteile in der Regel für vorläufig vollstreckbar. Dies bedeutet, dass der Vermieter das Urteil auch dann vollstrecken kann, wenn der Mieter Rechtsmittel einlegt. Allerdings muss der Vermieter in diesem Fall eine Sicherheit leisten.

Stellen Sie sich vor, Sie sind Mieter und verlieren den Prozess. Selbst wenn Sie in Berufung gehen, könnte der Vermieter die Räumung durchsetzen. Sie hätten jedoch die Möglichkeit, die Vollstreckung durch eine eigene Sicherheitsleistung abzuwenden.

Besonderheiten bei der Kostentragung

In bestimmten Fällen kann das Gericht von der grundsätzlichen Kostenregelung abweichen:

  • Wenn der Mieter unverzüglich nach Klageerhebung auszieht, kann das Gericht dem Vermieter die Kosten auferlegen.
  • Bei teilweisem Obsiegen beider Parteien werden die Kosten anteilig verteilt.

Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten einer Räumungsklage können erheblich sein. Bei einer Jahresmiete von 7.200 Euro (600 Euro monatlich) können die Gesamtkosten leicht 2.000 Euro übersteigen. Wenn Sie als Mieter mit einer Räumungsklage konfrontiert sind, sollten Sie die möglichen finanziellen Folgen sorgfältig abwägen.

Beachten Sie: Die Vorläufige Vollstreckbarkeit ermöglicht eine schnelle Durchsetzung des Urteils, birgt aber auch Risiken für beide Parteien. Als Vermieter sollten Sie die Kosten einer möglicherweise ungerechtfertigten Räumung bedenken, als Mieter die Konsequenzen eines vorschnellen Auszugs.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Räumungsklage

Eine Räumungsklage ist ein gerichtliches Verfahren, mit dem ein Vermieter die Herausgabe seines Mietobjekts einfordert, wenn der Mieter seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt. Das Gericht prüft dabei, ob die Kündigung des Mietvertrags rechtmäßig erfolgt ist und ob der Mieter zur Räumung verpflichtet werden kann. Dabei werden Bestimmungen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere im Mietrecht, herangezogen. Wird die Klage stattgegeben, kann der Vermieter unter Umständen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten, um die Räumung umzusetzen. Beispiel: Ein Vermieter leitet eine Räumungsklage ein, wenn ein Gewerbemieter wiederholt seine Mietzahlungen nicht leistet und damit den vertraglichen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nicht nachkommt.


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Gewerbemietvertrag

Ein Gewerbemietvertrag ist ein spezieller Mietvertrag, der zur Nutzung von Immobilien für betriebliche oder geschäftliche Zwecke abgeschlossen wird. Er unterscheidet sich von einem Wohnraummietvertrag durch individuell verhandelbare Regelungen, die häufig die Nutzung, Betriebskostenabrechnung und Mietdauer betreffen. Die rechtlichen Grundlagen für Gewerbemietverhältnisse ergeben sich vor allem aus den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), ergänzt durch Sondervereinbarungen. Dieser Vertragstyp ermöglicht flexible Gestaltungsspielräume, um den Bedürfnissen von Unternehmen gerecht zu werden. Beispiel: Ein Unternehmen schließt einen Gewerbemietvertrag ab, um sein Büro in einem Geschäftsgebäude zu beziehen, wobei spezifische Regelungen zur Mietdauer und zu Nebenkosten individuell festgelegt werden.


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Gesamtschuldner

Gesamtschuldner sind mehrere Personen, die gemeinsam für dieselbe Verpflichtung haften, sodass der Gläubiger von jedem Schädenersatz in voller Höhe fordern kann. Im zivilrechtlichen Kontext bedeutet dies, dass jeder Schuldner für die gesamte Forderung verantwortlich ist, auch wenn der Beitrag einzelner Schuldner variieren mag. Diese Haftungsregelung ist besonders relevant, wenn mehrere Mieter im Mietvertrag stehen und gemeinsam sämtliche Pflichten aus dem Vertrag erfüllen müssen. Die Regelungen zur Gesamtschuldnerschaft sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert und helfen dabei, den Vermieter hinsichtlich der Mietzahlungen oder der Räumung gegenüber allen Vertragspartnern abzusichern. Beispiel: Bei der Räumungsklage gegen mehrere Mieter kann das Gericht feststellen, dass alle als Gesamtschuldner haften, sodass der Vermieter die vollständige Räumung von jedem einzelnen Mieter verlangen kann.


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Anerkenntnisurteil

Ein Anerkenntnisurteil liegt vor, wenn der Beklagte in einem Gerichtsverfahren einen Anspruch des Klägers, wie etwa die Verpflichtung zur Räumung, ausdrücklich anerkennt. Dadurch wird die strittige Tatsache ohne langwierige Beweisaufnahme als unumstößlich geltend gemacht. Die rechtliche Grundlage für ein solches Urteil findet sich in der Zivilprozessordnung (ZPO) und dient dazu, das Verfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. Dieses Urteil hat eine bindende Wirkung und führt in den anerkannten Punkten zu einem schnellen Abschluss des gerichtlichen Streits. Beispiel: Ein Mieter, der zugibt, dass er die gemietete Gewerbeimmobilie räumen muss, lässt sich in einem Anerkenntnisurteil verurteilen, wodurch das Verfahren beschleunigt wird.


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Vorläufige Vollstreckbarkeit

Vorläufige Vollstreckbarkeit bedeutet, dass ein Gerichtsurteil bereits vollstreckt werden darf, auch wenn noch Rechtsmittel, wie Berufung oder Revision, eingelegt wurden. Dies stellt sicher, dass wichtige Entscheidungen, wie die Räumungsanordnung, nicht durch lange Verzögerungen im Verfahren hinfällig werden. Die Voraussetzungen und rechtlichen Grundlagen, etwa nach § 708 ZPO, regeln, wann eine solche Vollstreckbarkeit angeordnet wird. Sie dient dem Schutz des Vermieters, damit er seine berechtigten Ansprüche auch während eines noch laufenden Rechtsmittelverfahrens durchsetzen kann. Beispiel: Ein Gericht erklärt ein Räumungsurteil für vorläufig vollstreckbar, sodass der Mieter die Immobilie trotz noch offener Rechtsmittel termingerecht räumen muss.


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Sicherheitsleistungsregelungen

Sicherheitsleistungsregelungen sind verfahrensrechtliche Maßnahmen, bei denen eine Partei – meist im Zusammenhang mit vorläufig vollstreckbaren Urteilen – Sicherheiten für den Fall leisten muss, dass sich das Urteil in einem späteren Verfahren als ungerechtfertigt erweist. Diese Regelungen, die in der Zivilprozessordnung (ZPO) verankert sind, dienen dazu, mögliche finanzielle Nachteile der unterlegenen Partei abzumildern und Missbrauch der Vollstreckung zu verhindern. Sie gewährleisten, dass die Vollstreckung der Entscheidung nicht zu Lasten einer Partei geht, falls das Urteil später aufgehoben oder geändert wird. Beispiel: Bei einer Räumungsklage kann das Gericht anordnen, dass der Vermieter eine Sicherheitsleistung erbringt, bevor das Urteil vollstreckt wird, um etwaige Kostenrisiken für den Mieter auszugleichen, falls sich die Rechtslage ändert.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 546 BGB (Herausgabe der Mietsache): Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist der Mieter verpflichtet, die Mietsache in dem Zustand zurückzugeben, in dem er sie erhalten hat. Dies umfasst die Räumung von sämtlichen Gegenständen des Mieters. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Beklagten sind verpflichtet, die vermieteten Räumlichkeiten bis zum 31.12.2023 zu räumen und an den Kläger herauszugeben, da sie diesbezüglich ein Anerkenntnis abgegeben haben, welches vom Gericht entsprechend tituliert wurde.
  • § 581 BGB (Mietvertrag, Pachtvertrag): Der Mietvertrag verpflichtet den Vermieter, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren, der Pachtvertrag zusätzlich die Fruchtziehung. Der Mieter bzw. Pächter ist zur Entrichtung der vereinbarten Miete bzw. Pacht verpflichtet. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Der ursprüngliche Vertrag wurde als Mietvertrag für Gewerberäume geschlossen, könnte aber durch die Zusatzvereinbarung (§ 19) und die darin vereinbarte Aufsichtspflicht über Räume des Klägers auch Elemente eines Pachtvertrags beinhalten, was Auswirkungen auf die Kündigungsmöglichkeiten haben könnte.
  • § 584 BGB (Ordentliche Kündigung des Pachtvertrags): Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, ist eine ordentliche Kündigung eines Pachtvertrags über Land- und Forstwirtschaftliche Grundstücke nur zum Schluss eines Pachtjahres mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten möglich. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Hier könnte relevant sein, ob es sich um einen reinen Mietvertrag oder einen Pachtvertrag (oder einen gemischten Vertrag) handelt. Bei einem Pachtvertrag könnte eine ordentliche Kündigung nur zum Pachtjahresende möglich sein, was die Wirksamkeit der Kündigung zum 30.06.2022 in Frage stellen würde.
  • § 542 BGB (Beendigung des Mietverhältnisses): Ein Mietverhältnis endet durch Zeitablauf oder Kündigung. Die Kündigung bedarf der Schriftform. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Kündigung vom 25.07.2021 ist relevant, da sie die Grundlage für den Räumungsanspruch bildet. Die Schriftform ist hierbei zu beachten.
  • § 573 BGB (Ordentliche Kündigung durch den Vermieter): Der Vermieter kann nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Da es sich um einen Gewerbemietvertrag handelt, ist § 573 BGB nicht direkt anwendbar, aber das allgemeine Kündigungsrecht kann entsprechende Anforderungen an die Begründung der Kündigung stellen.
  • § 259 ZPO (Anerkenntnisurteil): Wenn der Beklagte den Klageanspruch anerkennt, erlässt das Gericht ein Anerkenntnisurteil. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Beklagten haben den Anspruch auf Räumung zum 31.12.2023 anerkannt, weshalb das Gericht ein Anerkenntnisurteil erlassen hat. Das Anerkenntnisurteil ist ein vollstreckbarer Titel.

Das vorliegende Urteil


LG Frankenthal – Az.: 3 O 62/23 – Urteil vom 26.07.2023


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