Übersicht
- Das Wichtigste in Kürze
- Der Fall vor Gericht
- Gericht lehnt Eilantrag auf Wohnraumräumung nach Schusswaffen-Vorfall ab
- Hintergrund des Falls: Schusswaffengebrauch in der Mietwohnung
- Fristlose Kündigung und Eilantrag auf Räumung
- Argumentation der Genossenschaft: Gefahr für die Hausgemeinschaft
- Betretungsverbot für Geschäftsstelle und Anwaltskanzlei
- Entscheidung des Amtsgerichts: Kein Anspruch auf einstweilige Verfügung
- Keine Dringlichkeit und kein Verfügungsanspruch
- Keine akute Gefährdungslage durch Haftentlassung
- Ordentlicher Rechtsweg statt Eilverfahren
- Kosten des Verfahrens trägt die Genossenschaft
- Bedeutung des Urteils für Betroffene
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Benötigen Sie Hilfe?
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Was bedeutet eine fristlose Kündigung im Mietrecht und unter welchen Umständen ist sie gerechtfertigt?
- Was ist eine einstweilige Verfügung im Mietrecht und wie unterscheidet sie sich von einer regulären Räumungsklage?
- Welche Rechte habe ich als Mieter, wenn mein Vermieter ein Betretungsverbot für meine Wohnung oder andere Orte ausspricht?
- Was bedeutet „Dringlichkeit“ im Zusammenhang mit einer einstweiligen Verfügung und wie wird sie von Gerichten beurteilt?
- Welche Beweismittel sind vor Gericht zulässig, um eine Gefährdung durch einen Mieter nachzuweisen, und wie hoch sind die Anforderungen an diese Beweise?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Urteil Az.: 21 C 7/25 | Schlüsselerkenntnis | FAQ | Glossar | Kontakt
Zum vorliegendenDas Wichtigste in Kürze
- Gericht: AG Hamburg
- Datum: 21.01.2025
- Aktenzeichen: 21 C 7/25
- Verfahrensart: Einstweiliges Verfügungsverfahren
- Rechtsbereiche: Mietrecht, Zivilprozessrecht
- Beteiligte Parteien:
- Antragstellerin: Eine Genossenschaft mit über 12.300 Mitgliedern und über 100 Mitarbeitern, die Wohnraum vermietet. Sie begehrt die Räumung von Wohnraum und Durchsetzung eines Betretungsverbotes.
- Antragsgegner: Mieter der streitgegenständlichen Wohnung aufgrund eines Dauernutzungsvertrages seit dem Jahr 2000. Er hat in der Wohnung eine Person mit einer Schusswaffe verletzt und wurde vorläufig festgenommen.
- Um was ging es?
- Sachverhalt: Die Antragstellerin begehrt im Wege des einstweiligen Verfügungsverfahrens die Räumung einer Wohnung und ein Betretungsverbot gegen den Antragsgegner, nachdem dieser eine Person in der Wohnung mit einer Schusswaffe verletzt hat.
- Kern des Rechtsstreits: Die Notwendigkeit einer einstweiligen Verfügung zur Räumung der Wohnung und des Betretungsverbots aufgrund der Schusswaffenverletzung.
- Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wurde zurückgewiesen.
- Folgen: Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Verfahrensstreitwert wurde auf 7.569,92 Euro festgesetzt.
Der Fall vor Gericht
Gericht lehnt Eilantrag auf Wohnraumräumung nach Schusswaffen-Vorfall ab

Das Amtsgericht Hamburg hat in einem Beschluss vom 21. Januar 2025 den Antrag einer Wohnungsgenossenschaft auf Einstweilige Verfügung zur Räumung einer Wohnung und zum Erlass eines Betretungsverbots gegen einen ihrer Mieter zurückgewiesen. Die Genossenschaft hatte den Eilantrag nach einem Vorfall gestellt, bei dem der Mieter in seiner Wohnung mit einer Schusswaffe eine Person verletzt hatte.
Hintergrund des Falls: Schusswaffengebrauch in der Mietwohnung
Dem Fall zugrunde liegt ein Vorfall vom 6. Januar 2025. Der 1938 geborene Mieter, der seit dem Jahr 2000 einen Dauernutzungsvertrag mit der Genossenschaft für eine Wohnung in Hamburg hat, schoss in seiner Wohnung einer 38-jährigen Person ins Bein. Das Opfer wurde schwer verletzt, und die Polizei nahm den Mieter vorläufig fest. Die Ermittlungen zu dem Vorfall dauern noch an.
Fristlose Kündigung und Eilantrag auf Räumung
Die Wohnungsgenossenschaft reagierte umgehend auf den Vorfall. Bereits am 9. Januar 2025 sprach sie die fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung des Mietvertrages aus. Sie begründete dies mit dem Schusswaffeneinsatz in der Wohnung und forderte den Mieter auf, die Wohnung bis zum 20. Januar 2025 zu räumen. Parallel zur Kündigung beantragte die Genossenschaft beim Amtsgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung zur Räumung der Wohnung und zum Erlass eines Betretungsverbots.
Argumentation der Genossenschaft: Gefahr für die Hausgemeinschaft
Die Genossenschaft argumentierte, dass von dem Mieter eine akute Gefahr für Leib und Leben der anderen Hausbewohner, Besucher, Handwerker und der Hausverwaltung ausgehe. Sie verwies auf ihre Verantwortung für die Sicherheit ihrer Mitglieder und Mieter. Solange der Mieter in der Wohnung verbleibe, sei diese Sicherheit nicht gewährleistet. Zudem betonte die Genossenschaft den öffentlichen Druck, unter dem sie stehe, da Medien über den Vorfall berichteten.
Betretungsverbot für Geschäftsstelle und Anwaltskanzlei
Nachdem der Mieter zwischenzeitlich aus der Untersuchungshaft entlassen worden war, sprach die Genossenschaft zusätzlich ein Hausverbot für ihre Geschäftsstelle und die Kanzlei ihrer Rechtsanwälte aus. Sie begründete dies mit der Sorge, der Mieter könne unter dem Vorwand, eine Kopie seines Dauernutzungsvertrages abzuholen, versuchen, Zutritt zu diesen Orten zu erlangen.
Entscheidung des Amtsgerichts: Kein Anspruch auf einstweilige Verfügung
Das Amtsgericht Hamburg wies den Antrag der Genossenschaft auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vollumfänglich zurück. In der Begründung des Beschlusses wird deutlich, dass das Gericht die Voraussetzungen für eine einstweilige Verfügung in diesem Fall als nicht gegeben ansah.
Keine Dringlichkeit und kein Verfügungsanspruch
Das Gericht stellte fest, dass für den Erlass einer einstweiligen Verfügung sowohl ein Verfügungsgrund (Dringlichkeit) als auch ein Verfügungsanspruch (Anspruch auf Räumung und Betretungsverbot) vorliegen müssten. Beides sah das Gericht im vorliegenden Fall als nicht ausreichend dargelegt an.
Keine akute Gefährdungslage durch Haftentlassung
Das Gericht würdigte die von der Genossenschaft geschilderte Situation und den Schusswaffenvorfall. Es erkannte auch die Sorge um die Sicherheit der anderen Bewohner an. Dennoch kam das Gericht zu dem Schluss, dass keine hinreichend akute Gefährdungslage vorliege, die den Erlass einer einstweiligen Verfügung rechtfertigen würde. Insbesondere die Haftentlassung des Mieters führe nicht automatisch zu einer solchen akuten Gefahr.
Ordentlicher Rechtsweg statt Eilverfahren
Das Amtsgericht wies darauf hin, dass die Genossenschaft die Möglichkeit habe, ihre Ansprüche im ordentlichen Rechtsweg zu verfolgen. Dies bedeutet, dass die Genossenschaft eine reguläre Räumungsklage erheben kann, um die Wohnung zurückzuerlangen. Für ein solches ordentliches Verfahren sah das Gericht im Gegensatz zum Eilverfahren die besseren Voraussetzungen.
Kosten des Verfahrens trägt die Genossenschaft
Gemäß der Entscheidung des Amtsgerichts hat die Antragstellerin, also die Wohnungsgenossenschaft, die Kosten des Verfahrens zu tragen. Zudem setzte das Gericht den Verfahrensstreitwert auf 7.569,92 Euro fest, was die finanzielle Bedeutung des Rechtsstreits widerspiegelt.
Bedeutung des Urteils für Betroffene
Keine automatische Räumung bei strafbaren Handlungen
Das Urteil des Amtsgerichts Hamburg verdeutlicht, dass strafbare Handlungen eines Mieters in der Mietwohnung nicht automatisch zu einer sofortigen Räumung im Wege der einstweiligen Verfügung führen. Vermieter müssen auch in solchen Fällen die Voraussetzungen für eine einstweilige Verfügung darlegen und insbesondere die Dringlichkeit einer sofortigen Maßnahme sowie den Anspruch auf Räumung glaubhaft machen.
Ordentlicher Rechtsweg als Regelfall
Das Urteil bekräftigt den Grundsatz, dass der ordentliche Rechtsweg der Regelfall für die Durchsetzung von Räumungsansprüchen ist. Eilverfahren wie die einstweilige Verfügung sind Ausnahmen und nur in besonders dringenden Fällen gerechtfertigt, in denen ein sofortiges Handeln geboten ist, um irreparable Schäden abzuwenden.
Sorgfältige Prüfung der Einzelfallumstände
Gerichte nehmen eine sorgfältige Prüfung der Einzelfallumstände vor, bevor sie eine einstweilige Verfügung erlassen. Sie wägen die Interessen des Vermieters an einer schnellen Räumung gegen die Rechte des Mieters ab. Im vorliegenden Fall überwogen die Argumente gegen eine Eilmaßnahme, da das Gericht keine hinreichend akute Gefährdungslage erkennen konnte, die eine sofortige Räumung rechtfertigen würde.
Konsequenzen für Wohnungsgenossenschaften und Vermieter
Für Wohnungsgenossenschaften und Vermieter bedeutet das Urteil, dass sie bei vergleichbaren Vorfällen nicht automatisch auf den Erfolg eines Eilantrags hoffen können. Sie müssen sich darauf einstellen, im Zweifel den ordentlichen Rechtsweg beschreiten zu müssen, um ihre Ansprüche durchzusetzen. Dies kann zeitaufwendiger sein, bietet aber die Möglichkeit einer umfassenden rechtlichen Prüfung des Sachverhalts.
Rechte von Mietern gestärkt
Das Urteil stärkt die Rechte von Mietern, indem es betont, dass auch in schwierigen Situationen rechtsstaatliche Grundsätze gelten und Eingriffe in das Mietverhältnis einer klaren rechtlichen Grundlage bedürfen. Eine schnelle Räumung im Eilverfahren ist nicht in jedem Fall möglich, sondern erfordert das Vorliegen spezifischer Voraussetzungen, die im vorliegenden Fall nicht gegeben waren.
Die Schlüsselerkenntnisse
Das Urteil zeigt, dass ein Räumungsanteil im Eilverfahren hohe Hürden hat: Bei einem Verdacht auf Gefährdung anderer Mieter müssen konkrete statt abstrakte Gefahren nachgewiesen werden. Das Gericht lehnte den Antrag ab, weil die Vermieterin ihre Behauptungen zur Gefährlichkeit des Mieters nicht ausreichend belegen konnte und bloße Vermutungen nicht genügen. Für ein Betretungsverbot oder eine vorläufige Räumung ist ein konkreter Zusammenhang zwischen dem Vorfall (hier Schusswaffengebrauch) und einer fortbestehenden Gefahr für andere Hausbewohner erforderlich.
Benötigen Sie Hilfe?
Herausforderungen in komplexen Mietrechtsangelegenheiten?
Situationen, in denen sicherheitsrelevante Vorfälle das gewohnte Mietverhältnis beeinflussen, können zu erheblichen Unklarheiten führen. Fragen zur weiteren Handhabung des Mietverhältnisses oder zu den rechtlichen Möglichkeiten entstehen dabei häufig, wenn außergewöhnliche Vorfälle das gewohnte Miteinander in Wohnräumen erschüttern. Zudem wird deutlich, dass eine fundierte Überprüfung der individuellen Umstände und der gesetzlichen Rahmenbedingungen unabdingbar ist, um das Vertrauen in die Wohnsituation wiederherzustellen.
Wir unterstützen Sie dabei, Ihren Fall mit präziser Analyse und sachlicher Klarheit zu betrachten. Dabei legen wir Wert auf eine transparente Beratung, die Ihre Situation in den Mittelpunkt stellt und alle relevanten Aspekte berücksichtigt. Vertrauen Sie auf eine verlässliche Prüfung Ihrer Rechtslage, um den optimalen Weg in der aktuellen Situation zu finden.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was bedeutet eine fristlose Kündigung im Mietrecht und unter welchen Umständen ist sie gerechtfertigt?
Eine fristlose Kündigung im Mietrecht bedeutet, dass das Mietverhältnis sofort beendet wird, ohne dass die üblichen Kündigungsfristen eingehalten werden müssen. Diese Maßnahme ist nur in Ausnahmefällen gerechtfertigt, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der es unzumutbar macht, das Mietverhältnis fortzusetzen.
Gründe für eine fristlose Kündigung können sowohl vom Vermieter als auch vom Mieter ausgesprochen werden:
- Vermieterseitig: Häufige Gründe sind Mietrückstände, unerlaubte Untervermietung, Störung des Hausfriedens oder illegale Aktivitäten in der Wohnung. Beispielsweise kann der Vermieter fristlos kündigen, wenn der Mieter zwei aufeinanderfolgende Monatsmieten nicht zahlt oder den Hausfrieden erheblich stört.
- Mieterseitig: Ein Mieter kann fristlos kündigen, wenn die Wohnung erhebliche Mängel aufweist, die eine Gesundheitsgefährdung darstellen, wie z.B. Schimmelbildung, oder wenn der Vermieter den vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung nicht gewährt.
In den meisten Fällen muss vor einer fristlosen Kündigung eine Abmahnung erfolgen, um dem anderen Vertragspartner die Möglichkeit zu geben, den Pflichtverstoß zu beheben. Eine fristlose Kündigung muss schriftlich erfolgen und die Gründe klar darlegen.
Für Mieter ist es wichtig zu wissen, dass eine fristlose Kündigung durch den Vermieter nicht automatisch zur sofortigen Räumung der Wohnung führt. Der Mieter muss erst durch ein Gericht zur Räumung verpflichtet werden.
Insgesamt ist eine fristlose Kündigung eine ernsthafte Maßnahme, die nur unter bestimmten Umständen gerechtfertigt ist.
Was ist eine einstweilige Verfügung im Mietrecht und wie unterscheidet sie sich von einer regulären Räumungsklage?
Eine einstweilige Verfügung ist ein gerichtliches Instrument, das im Mietrecht eingesetzt wird, um schnellen Rechtsschutz in dringenden Fällen zu gewährleisten. Sie ermöglicht es, ohne ein langes Hauptsacheverfahren eine vorläufige Entscheidung zu erlangen, um beispielsweise eine unmittelbare Gefahr oder einen irreparablen Schaden abzuwenden.
Im Gegensatz dazu ist eine reguläre Räumungsklage ein langwieriger Prozess, der sich auf die endgültige Klärung der Rechtsverhältnisse konzentriert. Hierbei wird die Rechtmäßigkeit der Räumung oder des Verbleibs in der Wohnung gründlich geprüft und entschieden.
Hauptunterschiede:
- Dringlichkeit: Eine einstweilige Verfügung erfordert eine besondere Eilbedürftigkeit, während eine reguläre Räumungsklage keine zeitliche Dringlichkeit voraussetzt.
- Beweisanforderungen: Bei einer einstweiligen Verfügung müssen die Ansprüche glaubhaft gemacht werden, was bedeutet, dass der Antragsteller plausibel darlegen muss, dass er Recht hat. Bei einer regulären Räumungsklage müssen die Ansprüche vollständig bewiesen werden.
- Dauer des Verfahrens: Einstweilige Verfügungen werden oft innerhalb weniger Tage oder Wochen erlassen, während reguläre Räumungsklagen Monate oder sogar Jahre dauern können.
Vor- und Nachteile aus Mietersicht:
- Vorteile einer einstweiligen Verfügung:
- Schnelle Entscheidung, um unmittelbare Schäden zu verhindern.
- Mögliche Verhinderung von Fakten, die später nicht mehr rückgängig gemacht werden können.
- Nachteile einer einstweiligen Verfügung:
- Vorläufiger Charakter, was bedeutet, dass die Entscheidung nicht endgültig ist.
- Risiko von Schadensersatzansprüchen, wenn die Verfügung unberechtigt ist.
- Vorteile einer regulären Räumungsklage:
- Endgültige Klärung der Rechtsverhältnisse.
- Umfassende Prüfung aller Aspekte des Falls.
- Nachteile einer regulären Räumungsklage:
- Langwierig und zeitaufwendig.
- Hohe Kosten durch Anwälte und Gerichtsgebühren.
Für Mieter ist es wichtig, die Dringlichkeit ihrer Situation zu bewerten und zu entscheiden, ob ein schneller vorläufiger Schutz oder eine umfassende Klärung der Rechtslage notwendig ist.
Welche Rechte habe ich als Mieter, wenn mein Vermieter ein Betretungsverbot für meine Wohnung oder andere Orte ausspricht?
Wenn ein Vermieter ein Betretungsverbot für Ihre Wohnung oder andere Orte ausspricht, ist es wichtig zu verstehen, unter welchen Umständen dies rechtmäßig sein kann und welche Rechte Sie als Mieter haben.
Rechtmäßigkeit eines Betretungsverbots: Ein Vermieter kann ein Betretungsverbot aussprechen, wenn es zu Störungen des Hausfriedens kommt, wie etwa wenn Besucher andere Mieter belästigen oder Gemeinschaftsräume beschädigen. Der Vermieter muss jedoch nachweisen, dass der Besucher tatsächlich den Hausfrieden gestört hat, und das Verbot muss verhältnismäßig sein.
Rechte des Mieters:
- Besuchsrecht: Sie haben das Recht, Besucher in Ihrer Wohnung zu empfangen. Ein Betretungsverbot kann nur in Ausnahmefällen ausgesprochen werden, wenn der Besucher den Hausfrieden stört.
- Widerspruch: Wenn Sie der Meinung sind, dass das Betretungsverbot unberechtigt ist, können Sie sich dagegen wehren, indem Sie den Vermieter schriftlich auffordern, das Verbot aufzuheben.
- Rechtliche Schritte: Sie können rechtliche Schritte einleiten, um das Verbot gerichtlich überprüfen zu lassen. Dazu können Sie eine Feststellungsklage erheben.
Konsequenzen eines Verstoßes: Wenn Sie gegen ein rechtmäßiges Betretungsverbot verstoßen, kann dies rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, wie z.B. eine Verurteilung wegen Hausfriedensbruchs. Es ist wichtig, sich an die geltenden Regeln zu halten, um rechtliche Schwierigkeiten zu vermeiden.
Was bedeutet „Dringlichkeit“ im Zusammenhang mit einer einstweiligen Verfügung und wie wird sie von Gerichten beurteilt?
Dringlichkeit ist ein entscheidender Faktor für den Erfolg einer einstweiligen Verfügung. Sie bedeutet, dass eine schnelle Entscheidung erforderlich ist, um eine Rechtsverletzung zu verhindern oder deren Folgen abzumildern. Gerichte prüfen, ob eine Entscheidung im ordentlichen Klageverfahren nicht rechtzeitig erfolgen kann, um den Anspruch des Antragstellers zu schützen.
Beurteilung der Dringlichkeit
Gerichte beurteilen die Dringlichkeit anhand der Umstände des Falls. Wichtige Faktoren sind:
- Zeitpunkt der Kenntnisnahme: Der Antragsteller muss den Antrag auf eine einstweilige Verfügung innerhalb einer angemessenen Frist nach Kenntnisnahme von der Rechtsverletzung stellen. Diese Frist variiert je nach Gericht, liegt aber oft zwischen einem und zwei Monaten.
- Gefahr irreparabler Schäden: Wenn durch das Zuwarten irreparable Schäden entstehen könnten, wird die Dringlichkeit oft angenommen.
- Gesetzliche Vermutungen: In bestimmten Rechtsgebieten, wie dem Wettbewerbsrecht und Markenrecht, wird die Dringlichkeit gesetzlich vermutet, was die Glaubhaftmachung erleichtert.
Beispiele für Dringlichkeit
- Wettbewerbsrecht: Wenn ein Mitbewerber irreführende Werbung betreibt, kann eine einstweilige Verfügung schnell eingreifen, um weiteren Schaden zu verhindern.
- Urheberrecht: Bei einer Urheberrechtsverletzung durch unerlaubte Nutzung eines Werkes kann eine schnelle Entscheidung notwendig sein, um den Schaden zu begrenzen.
Nachweis der Dringlichkeit
Der Antragsteller muss die Dringlichkeit glaubhaft machen, indem er die Umstände darlegt, die eine schnelle Entscheidung erforderlich machen. Dies kann durch Beweise wie Dokumente oder Zeugenaussagen erfolgen. In Fällen, in denen die Dringlichkeit gesetzlich vermutet wird, entfällt diese Pflicht teilweise.
Welche Beweismittel sind vor Gericht zulässig, um eine Gefährdung durch einen Mieter nachzuweisen, und wie hoch sind die Anforderungen an diese Beweise?
Um eine Gefährdung durch einen Mieter vor Gericht nachzuweisen, können verschiedene Beweismittel eingesetzt werden. Diese umfassen:
- Zeugenaussagen: Zeugen, die die Bedrohungen oder unangemessenen Verhaltensweisen beobachtet haben, können als Beweismittel dienen. Ihre Aussagen müssen glaubwürdig und konsistent sein.
- Video- und Audioaufnahmen: Diese können als Beweismittel zugelassen werden, insbesondere wenn sie öffentlich gemachte Drohungen oder Beleidigungen dokumentieren. Das Gericht muss jedoch abwägen, ob das Beweisinteresse das Persönlichkeitsrecht des Mieters überwiegt.
- Polizeiliche Ermittlungsakten: Wenn die Polizei eingeschaltet wurde, können Berichte oder Protokolle der Polizei als Beweis für die Gefährdung dienen.
- Schriftliche Dokumente: Schriftliche Mängelanzeigen oder andere relevante Dokumente können ebenfalls als Beweismittel verwendet werden.
Die Anforderungen an diese Beweise sind hoch. Beweise müssen überzeugend und glaubwürdig sein, um eine Räumung zu rechtfertigen. Bloße Vermutungen oder Befürchtungen reichen in der Regel nicht aus. Das Gericht prüft sorgfältig, ob die vorgelegten Beweise die behauptete Gefährdung stützen und ob die Fortsetzung des Mietverhältnisses für die anderen Beteiligten unzumutbar ist.
In Fällen, in denen der Hausfrieden erheblich gestört wird oder andere Mieter bedroht werden, kann eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein, ohne dass eine vorherige Abmahnung erforderlich ist.
⚖️ DISCLAIMER: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.
Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Einstweilige Verfügung
Eine einstweilige Verfügung ist ein vorläufiger gerichtlicher Beschluss in dringenden Fällen, bei dem eine schnelle Entscheidung nötig ist, um Rechtspositionen zu sichern. Im Gegensatz zum regulären Gerichtsverfahren (Hauptsacheverfahren) soll die einstweilige Verfügung einen vorläufigen Rechtsschutz gewähren. Die rechtliche Grundlage findet sich in §§ 935 ff. ZPO (Zivilprozessordnung). Für den Erlass ist ein Verfügungsgrund (Dringlichkeit) und ein Verfügungsanspruch (Berechtigung) erforderlich.
Beispiel: Eine Wohnungsgenossenschaft beantragt eine einstweilige Verfügung zur Räumung, wenn sie eine unmittelbare Gefahr für andere Mieter befürchtet und nicht auf den Ausgang eines längeren Hauptverfahrens warten kann.
Betretungsverbot
Ein Betretungsverbot ist eine gerichtliche oder behördliche Anordnung, die einer Person untersagt, bestimmte Räumlichkeiten oder Grundstücke zu betreten. Im mietrechtlichen Kontext kann ein solches Verbot zum Schutz anderer Bewohner oder des Eigentums erlassen werden. Es basiert bei zivilrechtlichen Streitigkeiten auf § 1004 BGB (Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch) in Verbindung mit § 862 BGB (Anspruch wegen Besitzstörung).
Beispiel: Ein Vermieter erwirkt ein Betretungsverbot gegen einen Mieter, der andere Hausbewohner bedroht hat, wodurch dieser das Mietobjekt nicht mehr betreten darf, obwohl das Mietverhältnis noch nicht beendet ist.
Zurückweisung
Die Zurückweisung ist eine gerichtliche Entscheidung, mit der ein Antrag, eine Klage oder ein Rechtsmittel abgelehnt wird, weil die formellen oder materiellen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Bei der Zurückweisung eines Antrags auf einstweilige Verfügung entscheidet das Gericht, dass kein ausreichender Verfügungsanspruch oder -grund vorliegt (§§ 935, 940 ZPO). Die Zurückweisung beendet das Verfahren in der jeweiligen Instanz.
Beispiel: Das Gericht weist den Eilantrag eines Vermieters zurück, weil dieser nicht hinreichend darlegen konnte, dass eine konkrete Gefahr besteht, die ein sofortiges Handeln erfordert.
Dauernutzungsvertrag
Ein Dauernutzungsvertrag ist ein langfristiger Vertrag zwischen einer Wohnungsgenossenschaft und einem Mitglied, der diesem die dauerhafte Nutzung einer genossenschaftlichen Wohnung gewährt. Er entspricht funktional einem Mietvertrag, unterliegt aber genossenschaftsrechtlichen Besonderheiten. Die rechtliche Grundlage bilden das Genossenschaftsgesetz (GenG) sowie die Satzung der jeweiligen Genossenschaft. Dieser Vertragstyp bietet oft besonderen Kündigungsschutz und Mitbestimmungsrechte.
Beispiel: Ein Genossenschaftsmitglied schließt einen Dauernutzungsvertrag und erhält damit ein langfristiges Wohnrecht, muss aber gleichzeitig Genossenschaftsanteile erwerben und die Pflichten eines Mitglieds erfüllen.
Verfügungsgrund
Der Verfügungsgrund ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erlass einer einstweiligen Verfügung und bezeichnet die besondere Dringlichkeit oder Eilbedürftigkeit, die ein sofortiges gerichtliches Handeln rechtfertigt. Gemäß §§ 935, 940 ZPO muss eine Gefahr bestehen, dass durch eine Veränderung des bestehenden Zustandes die Verwirklichung eines Rechts vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte. Der Antragsteller muss diese Dringlichkeit glaubhaft machen.
Beispiel: Eine Wohnungsgenossenschaft muss für einen erfolgreichen Räumungsantrag im Eilverfahren konkret darlegen, warum die Gefahr so akut ist, dass nicht das reguläre Räumungsverfahren abgewartet werden kann.
Verfügungsanspruch
Der Verfügungsanspruch beschreibt den materiell-rechtlichen Anspruch, den der Antragsteller mit der einstweiligen Verfügung vorläufig sichern will. Er muss gemäß §§ 935, 940 ZPO glaubhaft gemacht werden. Im Gegensatz zum Hauptsacheverfahren reicht für die Glaubhaftmachung ein geringeres Beweismaß aus. Der Verfügungsanspruch muss jedoch hinreichend wahrscheinlich und nicht nur theoretisch möglich sein.
Beispiel: Bei einem Räumungsantrag wegen Gefährdung anderer Mieter muss der Vermieter glaubhaft machen, dass ein Anspruch auf Räumung besteht, etwa weil der Mieter gegen wesentliche Vertragspflichten verstoßen hat, indem er andere Bewohner konkret gefährdet.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- § 543 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 BGB (Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund): Dieser Paragraph regelt die fristlose Kündigung eines Mietvertrages durch den Vermieter, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Mieter den Hausfrieden nachhaltig stört und ein Festhalten am Vertrag unzumutbar ist. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Genossenschaft stützt ihre fristlose Kündigung auf den Schusswaffengebrauch des Antragsgegners in der Wohnung, was als schwerwiegende Störung des Hausfriedens und Gefährdung anderer Bewohner interpretiert wird.
- § 573 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 BGB (Ordentliche Kündigung wegen Störung des Hausfriedens): Dieser Paragraph erlaubt die ordentliche Kündigung eines Mietvertrages durch den Vermieter, wenn der Mieter den Hausfrieden nachhaltig stört. Im Gegensatz zur fristlosen Kündigung ist hier eine Kündigungsfrist einzuhalten. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Hilfsweise zur fristlosen Kündigung hat die Genossenschaft auch eine ordentliche Kündigung ausgesprochen, um den Mietvertrag im Falle der Unwirksamkeit der fristlosen Kündigung auf regulärem Wege zu beenden.
- § 935, § 940 ZPO (Einstweilige Verfügung zur Räumung und zum Betretungsverbot): Diese Paragraphen der Zivilprozessordnung ermöglichen es, im Wege der einstweiligen Verfügung vorläufige Regelungen zu treffen, um drohende Nachteile abzuwenden. Dies setzt einen Verfügungsanspruch und einen Verfügungsgrund voraus, die glaubhaft gemacht werden müssen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Genossenschaft beantragt eine einstweilige Verfügung, um die sofortige Räumung der Wohnung und die Durchsetzung des Betretungsverbotes zu erreichen, da sie eine akute Gefährdungslage sieht und schnelles Handeln für erforderlich hält.
- Hausverbot (ausgeleitet aus dem Besitzrecht bzw. аналог § 1004 BGB): Ein Hausverbot ist die Befugnis des Besitzers, zu bestimmen, wer sein Grundstück oder Gebäude betreten darf und wer nicht. Es dient dazu, den Besitz vor Störungen zu schützen und Gefahren abzuwehren. Rechtsgrundlage kann das Besitzrecht oder аналог § 1004 BGB (Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch) sein. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Genossenschaft hat ein Hausverbot für ihren Geschäftssitz und den Kanzleisitz ihrer Anwälte ausgesprochen, um zukünftige Störungen oder Gefährdungen durch den Antragsgegner in diesen Bereichen zu verhindern, unabhängig vom Ausgang des Räumungsverfahrens.
Das vorliegende Urteil
AG Hamburg – Az.: 21 C 7/25 – Beschluss vom 21.01.2025
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