AG Offenbach, Az: 37 C 180/1, Beschluss vom 04.12.2013 Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Gründe Die Beklagte ist Mieterin einer Wohnung im Haus der Klägerin. Nachdem die Klägerin es jahreslang geduldet hatte, dass die Beklagte ihren Motorroller auf dem Grundstück abstellte, kam es hierüber zu Differenzen. Die Klägerin, die einer anderen Hausbewohnerin das Abstellen eines weiteren Rollers gestattet, hat der Beklagten das anwaltlich untersagen lassen und das Mietverhältnis mit Schreiben vom […]