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WEG – Sanierungsarbeiten – Kann auf Alternativangebote verzichtet werden?

Ein Eigentümer klagte gegen Beschlüsse seiner Eigentümerversammlung – mit Erfolg! Das Landgericht Frankfurt erklärte den Beschluss zur Erneuerung eines Weges für ungültig, da die Eigentümer in der Einladung nicht ausreichend informiert worden waren. Der Streitwert: 6.000 Euro für einen neuen Weg zu den Mülltonnen.

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Der Fall bezieht sich auf die Ungültigkeit von Beschlüssen einer Wohnungseigentümerversammlung, die Aufträge an ein Unternehmen ohne Einholung weiterer Angebote erteilen wollte.
  • Der Kläger argumentierte, dass die Beschlüsse ungültig seien, weil keine rechtzeitigen Alternativangebote eingeholt wurden und bei einem der Punkte zudem eine Ankündigung fehlte.
  • Die Beklagte wies darauf hin, dass die Aufträge in Relation zum Gesamtwirtschaftsplan unbedeutend seien, was aus ihrer Sicht die Notwendigkeit weiterer Angebote entfallen lasse.
  • Das Gericht erklärte die Beschlüsse zu TOP 10 und TOP 12 für ungültig, da die gesetzlichen Anforderungen an die Einholung von Angeboten nicht eingehalten wurden.
  • Das Gericht entschied zugunsten des Klägers, weil es die Vorschriften zur ordnungsgemäßen Beschlussfassung als nicht erfüllt ansah.
  • Die Entscheidung hat zur Folge, dass Wohnungseigentümer in Zukunft sorgfältiger darauf achten müssen, Alternativangebote einzuholen.
  • Die Kosten des Rechtsstreits wurden aufgeteilt, wobei der Kläger einen erheblichen Anteil trägt.
  • Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, was bedeutet, dass es sofort umgesetzt werden kann, trotz eventueller weiterer rechtlicher Schritte.
  • Eine Revision wurde nicht zugelassen, wodurch die Entscheidung des Gerichts als rechtskräftig betrachtet wird.
  • Die Auswirkungen betreffen insbesondere die Praxis der Beschlussfassung innerhalb von Wohnungseigentümergemeinschaften und unterstreichen die Bedeutung einer transparenten Ausschreibung.

Sanierungsarbeiten in WEG: Pflicht zur Angebotsprüfung und rechtliche Folgen

In vielen Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) stehen Sanierungsarbeiten an, um den Wert der Immobilien zu erhalten und die Wohnqualität zu steigern. Dabei stellt sich oft die Frage, inwiefern die Gemeinschaft verpflichtet ist, Alternativangebote für die Sanierungsmaßnahmen einzuholen. Die rechtlichen Grundlagen zur Beschlussfassung über Sanierungsmaßnahmen sind in diesem Kontext besonders wichtig, da sie die Pflichten und Verantwortlichkeiten der Wohnungseigentümer regeln. Ein Mehrheitsbeschluss ist häufig notwendig, um Entscheidungen über die Kostenübernahme und die Auswahl der passenden Sanierungsoptionen zu treffen.

Zudem ist die Pflicht zur Angebotsprüfung von zentraler Bedeutung, um Kosten zu sparen und Einsparpotential bei den Sanierungsarbeiten zu identifizieren. Eigentümerversammlungen spielen hierbei eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, über die Durchführung von Sanierungsarbeiten und die dafür erforderlichen Entscheidungen zu diskutieren. Ein Vergleich von Sanierungsangeboten sowie die Überwachung der durchgeführten Arbeiten sind elementare Aspekte, die nicht nur die finanziellen Belange, sondern auch die Haftung bei Mängeln und die allgemeine Zufriedenheit der Eigentümer betreffen.

Im folgenden Beitrag wird ein konkreter Fall beleuchtet, der die Frage aufwirft, ob die WEG auf Alternativangebote verzichten kann und welche rechtlichen Konsequenzen sich daraus ergeben.

Der Fall vor Gericht


Wohnungseigentümergemeinschaft: Gericht erklärt Beschlüsse teilweise für ungültig

Das Landgericht Frankfurt am Main hat in einem Rechtsstreit über die Gültigkeit von Beschlüssen einer Wohnungseigentümerversammlung geurteilt.

Rechtsstreit um WEG-Beschlüsse und Alternativangebote
Wegsanierungsbeschluss ungültig. Alternativangebote sind nicht zwingend nötig. Wichtige Hinweise zur Verwaltung von Eigentümergemeinschaften. (Symbolfoto: Ideogram gen.)

Der Kläger hatte die Ungültigerklärung zweier Beschlüsse beantragt, die sich auf Instandhaltungsmaßnahmen und deren Finanzierung bezogen.

Teilerfolg für Kläger: Beschluss zur Wegsanierung ungültig

Das Gericht gab dem Kläger teilweise Recht. Es erklärte den Beschluss zur Erneuerung des Weges zu den Müllplätzen für ungültig. Begründet wurde dies mit einer mangelhaften Ankündigung in der Einladung zur Eigentümerversammlung. Die Tagesordnung hatte lediglich eine „Besprechung und Beschlussfassung zur Beseitigung der Pflasterabsenkungen und Stolperfallen“ vorgesehen. Die zusätzliche Entscheidung über die Wegsanierung mit einem Volumen von 6.000 Euro überschritt den Rahmen der Ankündigung deutlich.

Das Gericht betonte, dass eine ordnungsgemäße Ankündigung die Eigentümer in die Lage versetzen muss, den groben Inhalt der zu erwartenden Beschlüsse zu verstehen. Dies war hier nicht gegeben, da die Eigentümer mit einer derart weitreichenden zusätzlichen Maßnahme nicht rechnen mussten.

Weitere Beschlüsse bleiben gültig

Die übrigen angefochtenen Beschlüsse erklärte das Gericht für gültig. Dies betraf die Beauftragung eines Unternehmens zur Beseitigung von Pflasterabsenkungen für 4.727,87 Euro sowie die Grundreinigung von Fallleitungen für 8.852,41 Euro.

Gericht: Alternativangebote nicht zwingend erforderlich

Ein zentraler Punkt der Entscheidung war die Frage, ob für diese Aufträge Alternativangebote hätten eingeholt werden müssen. Das Gericht vertrat die Ansicht, dass dies nicht zwingend notwendig war. Begründet wurde dies mit dem geringen Auftragsvolumen im Verhältnis zum Gesamtwirtschaftsplan der Gemeinschaft. Die Aufträge machten weniger als 2% des Wirtschaftsplans aus und belasteten die einzelnen Eigentümer nur geringfügig.

Das Gericht betonte, dass Alternativangebote kein Selbstzweck seien, sondern den Eigentümern eine fundierte Entscheidungsgrundlage liefern sollen. Bei kleineren Aufträgen und wenn die Eigentümer die Angemessenheit des Preises selbst beurteilen können, seien Vergleichsangebote entbehrlich.

Bedeutung der Vorgeschichte und Marktsituation

Zusätzlich berücksichtigte das Gericht, dass das beauftragte Unternehmen für die Pflasterarbeiten bereits im Vorjahr tätig geworden war. Dies ermöglichte den Eigentümern eine bessere Einschätzung der Leistung und des Preises. Auch die aktuelle Marktsituation im Handwerksbereich wurde als Faktor anerkannt, der die Einholung von Alternativangeboten erschwerte.

Richtungsweisende Entscheidung zur Verwaltungspraxis

Das Urteil gibt wichtige Hinweise zur ordnungsgemäßen Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften. Es betont die Notwendigkeit präziser Beschlussankündigungen, zeigt aber auch Spielräume bei der Auftragsvergabe auf. Wohnungseigentümer und Verwalter sollten die Begründung des Gerichts sorgfältig prüfen, um künftige Beschlüsse rechtssicher zu gestalten.


Die Schlüsselerkenntnisse


Die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main verdeutlicht die Balance zwischen Transparenz und Flexibilität in der Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften. Einerseits wird die Notwendigkeit präziser Beschlussankündigungen betont, andererseits werden bei kleineren Aufträgen Spielräume bei der Auftragsvergabe ohne Alternativangebote eingeräumt. Dies fördert eine effiziente Verwaltung, wahrt aber gleichzeitig die Rechte der Eigentümer auf umfassende Information bei wesentlichen Entscheidungen.


Was bedeutet das Urteil für Sie?

Als Wohnungseigentümer müssen Sie künftig genauer auf die Ankündigung von Beschlüssen in der Einladung zur Eigentümerversammlung achten. Nicht angekündigte Maßnahmen, wie im Fall die Erneuerung des Weges zu den Müllplätzen, können für ungültig erklärt werden. Bei kleineren Aufträgen mit geringer finanzieller Belastung für den Einzelnen (hier unter 2% des Wirtschaftsplans) können Beschlüsse jedoch auch ohne Alternativangebote gültig sein. Das Gericht berücksichtigt dabei die Größe der Gemeinschaft und frühere Erfahrungen mit Dienstleistern. Diese Entscheidung gibt Ihnen mehr Flexibilität bei Routineaufträgen, unterstreicht aber gleichzeitig die Wichtigkeit transparenter Kommunikation bei größeren Maßnahmen.


Weiterführende Informationen

In dieser FAQ-Rubrik beantworten wir häufig gestellte Fragen rund um den Rechtsstreit um WEG-Beschlüsse und Alternativangebote. Hier finden Sie praxisnahe Informationen und rechtliche Hinweise, die Ihnen helfen, die komplexen Aspekte und Herausforderungen dieses Themas besser zu verstehen. Profitieren Sie von unseren fundierten Antworten, um informierte Entscheidungen zu treffen.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)


Unter welchen Umständen können Alternativangebote bei WEG-Beschlüssen verzichtbar sein?

Alternativangebote bei WEG-Beschlüssen können in bestimmten Situationen verzichtbar sein, ohne dass dies die Ordnungsmäßigkeit des Beschlusses beeinträchtigt. Grundsätzlich gilt, dass Alternativangebote kein Selbstzweck sind, sondern der fundierten Entscheidungsfindung dienen sollen.

Geringfügige Auftragsvolumina

Bei kleineren Auftragsvolumina kann auf die Einholung von Alternativangeboten verzichtet werden. Wenn Sie als Eigentümer beispielsweise über eine Reparatur mit geringen Kosten abstimmen, ist es möglicherweise unverhältnismäßig, mehrere Angebote einzuholen.

Qualität statt Quantität

Entscheidend ist, dass die Stärken und Schwächen der Leistungsangebote klar aufgezeigt werden. In manchen Fällen können zwei gut ausgearbeitete Angebote ausreichend sein, um eine fundierte Entscheidung zu treffen. Stellen Sie sich vor, Sie haben zwei detaillierte Angebote für eine Balkonsanierung vorliegen, die alle relevanten Aspekte abdecken – in diesem Fall kann ein drittes Angebot überflüssig sein.

Spezielle Fachkenntnisse erforderlich

Bei Aufträgen, die besondere Fachkenntnisse erfordern, kann die Auswahl an geeigneten Anbietern begrenzt sein. Wenn in Ihrer Region beispielsweise nur zwei Unternehmen spezialisierte Dacharbeiten an denkmalgeschützten Gebäuden durchführen können, wäre die Suche nach einem dritten Angebot möglicherweise nicht zielführend.

Wiederbestellung des Verwalters

Bei der Wiederbestellung eines bewährten Verwalters kann unter Umständen auf Vergleichsangebote verzichtet werden. Wenn Sie als Eigentümergemeinschaft mit der Leistung Ihres aktuellen Verwalters zufrieden sind, kann eine direkte Verlängerung des Vertrags ohne Alternativangebote ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen.

Beauftragung von Sachverständigen

Bei der Beauftragung von Sachverständigen, insbesondere wenn es sich um öffentlich bestellte und vereidigte Experten handelt, können Alternativangebote entbehrlich sein. In solchen Fällen steht die Qualifikation des Sachverständigen im Vordergrund, und die Stundensätze sind oft standardisiert.

Beachten Sie, dass die Entscheidung, auf Alternativangebote zu verzichten, stets im Einzelfall zu treffen ist. Als Eigentümer sollten Sie darauf achten, dass die Gründe für den Verzicht auf weitere Angebote nachvollziehbar und im Protokoll der Eigentümerversammlung dokumentiert sind. Dies schützt Sie vor möglichen Anfechtungen des Beschlusses.


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Was passiert, wenn Beschlüsse mangels ordnungsgemäßer Ankündigung angefochten werden?

Wenn ein Beschluss mangels ordnungsgemäßer Ankündigung angefochten wird, kann dies zur Ungültigkeit des Beschlusses führen. Eine nicht ordnungsgemäße Ankündigung stellt einen formellen Fehler im Beschlussverfahren dar, der die Anfechtung begründen kann.

Voraussetzungen für eine erfolgreiche Anfechtung

Für eine erfolgreiche Anfechtung müssen Sie als Wohnungseigentümer nachweisen, dass:

  1. Der Beschlussgegenstand nicht oder nicht ausreichend in der Einladung zur Eigentümerversammlung angekündigt wurde.
  2. Der Mangel in der Ankündigung kausal für das Beschlussergebnis war.

Die Kausalität wird in der Regel vermutet. Das bedeutet, dass das Gericht zunächst davon ausgeht, dass der Fehler in der Ankündigung das Abstimmungsergebnis beeinflusst hat.

Rechtsfolgen einer erfolgreichen Anfechtung

Bei erfolgreicher Anfechtung erklärt das Gericht den Beschluss für ungültig. Der Beschluss verliert damit seine Wirksamkeit. Stellen Sie sich vor, die Eigentümergemeinschaft hätte eine kostspielige Sanierung beschlossen, ohne diese ordnungsgemäß anzukündigen. Nach erfolgreicher Anfechtung wäre dieser Beschluss hinfällig, und die Sanierung dürfte nicht durchgeführt werden.

Fristen und Vorgehen bei der Anfechtung

Wenn Sie einen Beschluss anfechten möchten, müssen Sie die Anfechtungsklage innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung beim zuständigen Amtsgericht einreichen. Die Klagebegründung muss innerhalb von zwei Monaten nach der Beschlussfassung erfolgen.

Bedeutung der ordnungsgemäßen Ankündigung

Eine ordnungsgemäße Ankündigung ist von großer Bedeutung, da sie den Wohnungseigentümern ermöglicht, sich auf die Versammlung vorzubereiten und eine fundierte Entscheidung zu treffen. Bei komplexen Themen wie Sanierungsarbeiten ist es besonders wichtig, dass alle relevanten Informationen, einschließlich möglicher Alternativangebote, in der Einladung enthalten sind.

Mögliche Ausnahmen

In bestimmten Fällen kann auf eine detaillierte Ankündigung verzichtet werden, etwa bei Notfallmaßnahmen oder wenn alle Eigentümer anwesend sind und der Behandlung des nicht angekündigten Tagesordnungspunktes zustimmen. Bei Sanierungsarbeiten ist ein Verzicht auf Alternativangebote jedoch in der Regel nicht zulässig, es sei denn, es liegt ein triftiger Grund vor.


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Welche Bedeutung hat die Marktsituation im Handwerksbereich für die Einholung von Alternativangeboten?

Die Marktsituation im Handwerksbereich hat einen erheblichen Einfluss auf die Einholung von Alternativangeboten bei Sanierungsarbeiten in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG). In Zeiten hoher Auslastung der Handwerksbetriebe kann es schwierig sein, mehrere vergleichbare Angebote einzuholen.

Auswirkungen einer angespannten Marktsituation

Bei einer hohen Nachfrage nach Handwerksleistungen sind viele Betriebe oft über Monate hinweg ausgebucht. Dies kann dazu führen, dass nur wenige oder gar keine Handwerker bereit sind, Angebote für neue Projekte abzugeben. In solchen Fällen kann es für eine WEG gerechtfertigt sein, auf die Einholung von Alternativangeboten zu verzichten.

Rechtliche Beurteilung

Gerichte berücksichtigen bei der Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit einer Beschlussfassung über Sanierungsarbeiten die aktuelle Marktsituation. Wenn nachgewiesen werden kann, dass trotz angemessener Bemühungen keine weiteren Angebote eingeholt werden konnten, kann ein Beschluss auf Grundlage eines einzelnen Angebots als ordnungsmäßig angesehen werden.

Dokumentation der Bemühungen

Wenn Sie als WEG-Verwalter oder Eigentümer mit einer angespannten Marktsituation konfrontiert sind, ist es wichtig, Ihre Bemühungen zur Einholung von Alternativangeboten sorgfältig zu dokumentieren. Notieren Sie, welche Handwerksbetriebe Sie kontaktiert haben und welche Rückmeldungen Sie erhalten haben. Diese Dokumentation kann im Falle einer späteren Anfechtung des Beschlusses als Nachweis dienen.

Transparenz gegenüber den Eigentümern

Informieren Sie die Wohnungseigentümer frühzeitig und umfassend über die Schwierigkeiten bei der Einholung von Alternativangeboten. Erläutern Sie die Gründe für den Verzicht auf weitere Angebote und stellen Sie sicher, dass alle Eigentümer die Marktsituation verstehen. Dies kann dazu beitragen, spätere Konflikte oder Anfechtungen zu vermeiden.


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Inwieweit beeinflusst die Vorgeschichte eines beauftragten Unternehmens die Entscheidung über Alternativangebote?

Die Vorgeschichte eines beauftragten Unternehmens kann einen erheblichen Einfluss auf die Entscheidung über Alternativangebote haben. Wenn sich ein Auftragnehmer oder Dienstleister durch gute Leistungen bewährt und ein Vertrauensverhältnis aufgebaut hat, können Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) in bestimmten Fällen auf die Einholung von Vergleichsangeboten verzichten.

Rechtliche Grundlage

Grundsätzlich gilt, dass bei größeren Aufträgen mindestens drei Vergleichsangebote eingeholt werden sollten. Dies dient dazu, den Wohnungseigentümern eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu bieten und die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme sicherzustellen. Allerdings hat die Rechtsprechung Ausnahmen von diesem Grundsatz entwickelt.

Bewährte Zusammenarbeit als Ausnahmegrund

Wenn Sie als WEG mit einem Unternehmen bereits erfolgreich zusammengearbeitet haben und dieses sich durch zuverlässige und qualitativ hochwertige Arbeit ausgezeichnet hat, kann dies ein triftiger Grund sein, von der Einholung weiterer Angebote abzusehen. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich ein Vertrauensverhältnis entwickelt hat und die bisherigen Leistungen zu angemessenen Preisen erbracht wurden.

Abwägung der Vor- und Nachteile

Bei der Entscheidung, ob Sie auf Alternativangebote verzichten, sollten Sie folgende Aspekte berücksichtigen:

  • Vorteile: Zeitersparnis, Verlässlichkeit aufgrund positiver Erfahrungen, möglicherweise bessere Konditionen durch langjährige Geschäftsbeziehung.
  • Nachteile: Möglicher Verzicht auf günstigere oder qualitativ bessere Angebote, Risiko der Anfechtbarkeit des Beschlusses.

Dokumentation und Transparenz

Wenn Sie sich als WEG entscheiden, aufgrund guter Erfahrungen auf Alternativangebote zu verzichten, ist es wichtig, dies transparent zu kommunizieren und im Beschluss ausführlich zu begründen. Dokumentieren Sie die bisherige Zusammenarbeit und die Gründe für Ihre Entscheidung sorgfältig. Dies kann helfen, möglichen Anfechtungen des Beschlusses vorzubeugen.

Bedenken Sie, dass die Entscheidung, auf Alternativangebote zu verzichten, immer eine Einzelfallentscheidung ist. Sie sollte mit Bedacht getroffen werden, um die Interessen aller Wohnungseigentümer zu wahren und eine ordnungsgemäße Verwaltung sicherzustellen.


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Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist eine Gemeinschaft von Eigentümern, die eine Wohnanlage bilden. Sie wird gebildet, wenn mehrere Parteien Eigentum an Wohnungen in einem Gebäude haben, und regelt Rechte und Pflichten der Eigentümer untereinander. Die rechtlichen Grundlagen sind meist im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) festgelegt. Beispiel: In einer WEG müssen die Eigentümer gemeinsam Entscheidungen über Instandhaltungsmaßnahmen treffen.


Beschlussfassung

Die Beschlussfassung ist der Prozess, durch den eine Eigentümerversammlung Entscheidungen trifft, die für alle Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft verbindlich sind. Dies geschieht meist durch Abstimmung und erfolgt in der Regel mit einfacher oder qualifizierter Mehrheit. Beispiel: Bei der Abstimmung über die Erneuerung des Weges könnte eine Mehrheit der Eigentümer dafür stimmen, die Kosten zu übernehmen.


Einladung zur Eigentümerversammlung

Die Einladung zur Eigentümerversammlung ist ein formeller Hinweis an die Eigentümer über das Datum, die Uhrzeit und die Themen der Versammlung. Sie muss rechtzeitig und umfassend sein, damit alle Eigentümer informiert sind und sich vorbereiten können. Beispiel: Wenn die Einladung nur einige Themen auflistet, aber wichtige Punkte auslässt, kann dies zu ungültigen Beschlüssen führen.


Angebotsprüfung

Die Angebotsprüfung bezieht sich auf die Verpflichtung, verschiedene Angebote von Dienstleistern einzuholen und zu vergleichen, bevor ein Auftrag vergeben wird. Dies dient dazu, Kosten zu sparen und die beste Leistung zu sichern. Beispiel: Vor der Beauftragung eines Malers zur Renovierung eines Treppenhauses sollten die Eigentümer verschiedene Angebote einholen, um den besten Preis zu finden.


Auftragsvolumen

Das Auftragsvolumen bezeichnet die Höhe der finanziellen Mittel, die für einen bestimmten Auftrag eingeplant sind. Ein geringes Auftragsvolumen kann Erleichterungen bei der Angebotsprüfung ermöglichen. Beispiel: Wenn der Auftrag zur Pflasterung nur 4.000 Euro kostet, kann es sein, dass keine Alternativangebote eingeholt werden müssen, da dies als unwesentlich angesehen wird.


Wirtschaftsplan

Der Wirtschaftsplan ist ein Dokument, das die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben einer Wohnungseigentümergemeinschaft für einen bestimmten Zeitraum festlegt. Er hilft den Eigentümern, die finanziellen Belastungen abzuschätzen. Beispiel: Der Wirtschaftsplan könnte Ausgaben für Instandhaltungen und Rücklagen für zukünftige Reparaturen beinhalten und dient als Grundlage für die Beschlussfassung über größere Maßnahmen.


Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 23 Abs. 2 WEG: Dieser Paragraph regelt die formellen Anforderungen an die Einladung zu einer Wohnungseigentümerversammlung. Insbesondere schreibt er vor, dass die Tagesordnung den Wohnungseigentümern eine klare Vorstellung davon vermitteln muss, welche Entscheidungen betroffen sind, um eine sachgerechte Diskussion und Abstimmung zu ermöglichen. Im vorliegenden Fall wurde beanstandet, dass die Ankündigung des Beschlusses zur Erneuerung des Weges zu den Müllplätzen nicht ausreichend detailliert war, was zur Ungültigkeit des Beschlusses führte.
  • § 10 WEG: Dieser Paragraph regelt die Beschlussfassung innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft. Er besagt unter anderem, dass Beschlüsse in der Versammlung nur angenommen werden können, wenn sie ordnungsgemäß angekündigt wurden und die vorgeschriebenen Mehrheiten erreicht werden. Die Ungültigkeit des Beschlusses, der den Weg zu den Müllplätzen betraf, ergibt sich aus dem fehlenden ordnungsgemäßen Verfahren zur Ankündigung gemäß § 23 Abs. 2 WEG, was hier besonders relevant ist.
  • § 21 WEG: Dieser Paragraph beschreibt die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer, insbesondere die Möglichkeit, Beschlüsse anzufechten, die gegen das Gesetz oder die Gemeinschaftsordnung verstoßen. Im vorliegenden Fall hat der Kläger sein Recht genutzt, um die Beschlüsse anzufechten, da er der Meinung war, dass die erforderlichen Alternativangebote nicht vorgelegt wurden und die Ankündigung nicht ausreichend war.
  • § 24 WEG: In diesem Paragraphen sind die Regelungen zur Kostenverteilung in der Eigentümergemeinschaft festgelegt. Die Entscheidung des Gerichts zur Verteilung der Kosten des Rechtsstreits nimmt Bezug auf die Rechtslage, dass die Beklagte nur zu einem Viertel für die Kosten verantwortlich gemacht wurde, was die Auswirkungen des angefochtenen Beschlusses auf die finanziellen Belange der Eigentümergemeinschaft verdeutlicht.
  • § 28 WEG: Hier werden die Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen und deren Finanzierung behandelt. Der Beschluss zur Erneuerung des Weges zu den Müllplätzen und die Verwendung der Instandhaltungsrücklage werfen Fragen bezüglich der finanziellen Planung und der Mitwirkung der Wohnungseigentümer auf. Die Entscheidung über den Beschluss wurde aufgrund der unzureichenden Ankündigung und der damit verbundenen rechtlichen Vorgaben für die Durchführung dieser Maßnahmen als ungültig erklärt.

Das vorliegende Urteil

LG Frankfurt/Main – Az.: 2-13 S 23/24 – Urteil vom 01.08.2024


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